Testament beim AG einlagern?

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MohneBohne

#1

14.05.2008, 15:33

Hallöchen,

also was kostet es für Gerichtskosten, wenn ein handschriftliches Testament beim Amtsgericht eingelagert wird?

Ohne Notar etc...

[Es geht darum, falls den Eltern etwas zustößt, dass eine spezielle Person bestimmt ist, die sich dann um das Kind kümmern soll]

Und dann - wo finde ich das in der KostO?

Vielen lieben Dank :O)
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Zonnie
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#2

14.05.2008, 15:48

Mal davon ab, dass ich grad keine Antwort parat habe, weiß ich, dass man so was nicht in einem Testament regeln kann. Man kann jemanden vorschlagen, aber ob dies auch so geschieht, steht in den Sternen. Meine Eltern wollten auch einmal so was vereinbaren im Testament und da hat der Notar gesagt, dass das so nicht geht.
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
MohneBohne

#3

14.05.2008, 15:53

Also kann so eine "Vorsorge" für einen Patenonkel gar nicht getroffen werden?
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Lotti
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#4

14.05.2008, 15:53

die hinterlegung eines testamentes beim gericht löst dort eine 1/4 gebühr nach dem wert des nachlasses aus
In mir schlummert ein Genie; es wird nur nicht wach!
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#5

14.05.2008, 15:55

man kann in dem testament schon mit reinnehmen, was man sich vorstellt, aber ob das später so eintrifft ist eine andere frage.schaden kann es nicht. aus einem testament soll der wille der parteien eindeutig hervorgehen
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#6

14.05.2008, 16:04

Warum soll das nicht gehen?

Siehe §§ 1776 ff BGB.
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Curry
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#7

14.05.2008, 16:09

Lotti hat geschrieben:die hinterlegung eines testamentes beim gericht löst dort eine 1/4 gebühr nach dem wert des nachlasses aus
Prüft das Gericht erst, wie hoch der Nachlass ist, oder wie läuft das?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
MohneBohne

#8

14.05.2008, 16:11

Ja - wie hoch wird der denn bei der Vormundsache angesetzt??

Und bezahlt man nach Jahren?
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Lotti
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#9

14.05.2008, 16:11

bei hinterlegung muss ein nachlasswert angegeben werden
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#10

14.05.2008, 16:13

@ Notargehilfe: Ich meinte es so wie Lotti. Man kann jemanden benennen, aber ob der auch wirklich dann als Vormund eingesetzt wird, ist eine andere Sache
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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