Abschlussprüfung 2008 - Fähnchen verboten

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
xXCharlyXx
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 11.10.2007, 11:06

#51

24.04.2008, 12:59

advocatus diaboli hat geschrieben:@xXCharlyXx: Ja gut, dann ist das wohl was anderes. Ich hatte jetzt an von mir anderweitig benutzte Klebezettel gedacht, und da sind die kleinsten, die ich kenne, gelb und 3x4 oder 4x5 cm groß.
Ach so, die wären glaube ich echt übertrieben! :wink:

Ich bleib dann bei meinen kleinen Fähnchen, die mich schnell auf den rechten Weg bringen! :D
minu
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 17.03.2008, 12:51
Wohnort: Fürth

#52

30.04.2008, 07:41

ich finde diese neue Regelung auch zu Unrecht!!!!! Ich mein in der vorgezogenen Prüfung gabs sowas noch überhaupt nicht und jetzt auf einmal kommen die in der Sommerprüfung mit sowas an !?!?! unfassbar! ich mein man kann die Zeit in der Abschlussprüfung doch besser nutzen, statt die ganze Zeit im Stichwortverzeichnis rumzublättern!?!? vor allem war nie davon die Rede! kurz davor bringt auch sehr viel ne..

*zweifel* :(
Hochachtungsvoll :P
StineP

#53

30.04.2008, 08:17

Ihr schimpft hier alle so über diese Regelung.

Ich kann dazu folgendes sagen: Bei uns haben sie das auch verboten. Schon in der Zwischenprüfung.

Wenn man ganze drei Jahre mit den selben Büchern arbeitet, dann findet man das auch so, denke ich. Man macht sich viel zu wuschig.
Gast

#54

30.04.2008, 09:53

Krass Oo

Unsere Abschlussprüfung (Düsseldorf) liegt gerade ein paar Tage zurück und wir durften JEDE MENGE BESCHRIFTETER Fähnchen benutzen?!

Mein BGB sah aus wie ein chinesisches Knallbonbon ^^

Ohne die wäre ich aber auch derbe aufgeschmissen gewesen!!!
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#55

30.04.2008, 10:02

Aber komisch ist das doch schon oder?? Ich meine, die Gesetze sind überall gleich - und die Tätigkeit als ReNo ist doch auch überall ziemlich inhaltsgleich. Warum haben kann die Kammern unterschiedliche Regelungen bzgl. der Nutzung von Gesetzestexten??? Wir mussten damals nur die §§ für die BRAGO und KostO lernen. Die anderen brauchten wir nicht - wurden auch nicht abgefragt und Texte konnten wir (wie gesagt) auch nicht benutzen...

Klar, wenn man das eine Weile macht, dann weiß man, wo ungefähr was steht und dann liest man es nach... aber ich denke, dass nur das lernen der §§ für die KoReS wirklich wichtig ist, den Rest kann man doch nachgucken. Mach ich jetzt auch nicht anders....
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Gast

#56

30.04.2008, 11:12

Ich weiss nicht, wie Ihrs das empfindet, aber ich habe die Ausbildung zur ReFa als sehr*vage* empfunden.

Bei uns in der Berufsschule hat z.B. JEDER Fachkundelehrer andere Auffassungen wie was gemacht werden muss und die Anwälte sehen das alles auch nochmal anders.

Schon nach der Zwischenprüfung gabs bei uns RIOTähnliche Zustände, weil es reine Glückssache war, welcher Lehrer was benotet hat; z.B. ist Lehrerin Frau Schwamm (Namen nätürlich geändert :wink: ) der Ansicht, dass die Kostennote eines PFÜBS NICHT mal 2 genommen wird, wenn der RA gegen Eheleute klagt; Lehrer Herr Ichbinsoschön hat dagegen aber VEHEMENT widersprochen und ist der Meinung, dass ES NATÜRLICH mal 2 genommen wird.

Das ist nur ein Beispiel aus einem Fach. So ging es Klausur für Klausur, Fach für Fach, in der ZP und jetzt in der AP.

Das kann doch nicht sein?

Keine genauen Vorschriften?

Alles nur ganz vage? Mal schauen, wie wir*s machen??

Warum genießen wir nicht bundesweit (bis auf vllt. ein paar kleine, regionalbedingte Abweichungen) alle die gleiche Ausbildung?
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#57

30.04.2008, 11:16

Der Meinung bin ich aber auch... wie schon geschrieben ist die Tätigkeit doch überall gleich.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
minu
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 17.03.2008, 12:51
Wohnort: Fürth

#58

30.04.2008, 14:44

stimme ich zu! ich mein kann doch nicht sein dass es sich von Bund zu Bund so sehr unterscheidet ?!?
Hochachtungsvoll :P
Stubsi
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 14.08.2007, 11:39
Wohnort: Leipzig

#59

18.05.2008, 22:29

Oh mein Gott, ich habe am Dienstag Prüfung und jetzt lese ich das.
Bei uns steht in der Einladung ".. Gesetze dürfen mit Paragrafenverweisungen versehen werden; Kommentierungen sind unzulässig..."

Darf ich nun meine Fähnchen beschriften oder nicht?

Oh mein Gott
Stubsi
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 14.08.2007, 11:39
Wohnort: Leipzig

#60

18.05.2008, 22:30

Steht ja im Prinzip auch nur das drauf, was eh schon in den Gesetzestexten als Überschrift steht
Antworten