Abschlussprüfung 2008 - Fähnchen verboten

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Christine_R.
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#1

16.04.2008, 21:57

Hallo alle miteinander,

ich kanns einfach nicht fassen, was die RAK Nürnberg sich wieder mal rausgenommen hat und muss meinen Frust hier mal rauslassen.

Wir haben in knapp 10 Wochen Abschlussprüfung und gestern wurde uns mitgeteilt, dass die Fähnchen (die wir nun schon seit 2 Jahren brav an jede wichtige Stelle im ZPO und RVG kleben) dieses jahr zur Sommerabschlussprüfung NICHT mehr zugelassen werden. Es ist dermaßen ärgerlich. In jeder Schulaufgabe, hab ich mich immer auf meine bunten Fähnchen im ZPO verlassen und mich damit auch prima zurechtgefunden. Im RVG blätter ich mich ohne Fähnchen zu Tode, da ich nicht alles auf Anhieb finde. Man wird faul, wenn man alles gleich griffbereit hat. Klar weiß man UNGEFÄHR wo was sein könnte, aber da für mich die Zeit in der AP eh knapp wird (bin von der langsamen Sorte), muss ich jetzt viel mehr Zeit einrechnen.

So, nun zum Wesentlichen. Da das gerade mal 10 Wochen vor der Prüfung ohne jegliche Begründung verboten wurde, ist nun meine Frage, ob man da die RAK Nürnberg noch umstimmen kann? Alle Abschlussklassen unserer Schule haben jetzt schon nen Beschwerdebrief an die RAK geschrieben. Aber ob das was bringt..?! In der Winterabschlussprüfung 2008 waren die Fähnchen übrigens noch erlaubt. Unfair. Auf jeden Fall mach ich mir jetzt doch ziemlichen stress, weil eben auf meine Fähnchen immer Verlass war..
*sfz

LG
Tigra
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#2

16.04.2008, 21:59

woher wisst ihr das?! aus der rak oder von jmd anderem?

ich denke das lediglich beachtet werden muss, dass die fähnchen nicht beschriftet sind mit sachen die nicht dahingehören...
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Coonie
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#3

16.04.2008, 22:00

sei froh, dassw du wenigstens noch 10 wochen hast. bei uns wurden damals während der prüfung dem ein oder anderen die Bücher ausgetauscht, als der Prüfer der Meinugn war, dass es "zu viele" Fähnchen waren.

vielleicht schafft ihr es ja noch, die RAK umzustimmen, doch das bezweifel ich eher. Wurde euch denn auch der Grund dafür genannt?
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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Tigra
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#4

16.04.2008, 22:03

also sowas denke ich ist nicht tragbar und anfechtbar, schließlich steht in den prüfungsverordnungen (zumindest hier bei uns) nichts davon, dass das anbringen von postits verboten ist, sollten sich allerdings notizen darauf befinden die sich nicht auf den angemarkerten oder eingemerkten gesetzestext oder § beziehen ist klar das das ein Verstoß ist.

mich würde trotzdem interessieren woher die info kommt?! vorerst ist das mal für mich mumpitz. da hat einfach einer was falsch verstanden...
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Christine_R.
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#5

16.04.2008, 22:09

Die Infos haben wir
1. von unseren Lehrern und
2. haben wir gestern die Anmeldeformulare für die Abschlussprüfung von der RAK bekommen und da steht, dass sich an der ZPO und am RVG keine Fähnchen befinden dürfen
ich zitier einfach mal:
"Zugelassene Hilfsmittel:
Textausgabe des RVG
Textausgabe der ZPO
jeweils ohne Zusätze, Kommentierungen, Reiter oder Fähnchen!!
Taschenrechner"
sogar mit 2 ausrufezeichen. einfach lächerlich.
Ich komm eben einfach super klar mit den Fähnchen. Viel steht bei mir jeweils nicht drauf (passt ja auch nicht viel drauf) aber das Stichwort sagt für mich eben immer viel.
Tigra
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#6

16.04.2008, 22:13

mhh na dann, keine fähnchen.
hätten euch aber die lehrer auch gleich sagen können, wohl wurde mit den fähnchen viel schindluder getrieben, daher haben die wohl die schnauze voll. obwohl ich jetz nich 100 % das als bindend sehen würde, was im anmeldebogen steht, dass kann sich in 10 wochen wieder ändern, außerdem fähnchen kann man jetzt verschieden auslegen, ne....

tja obs auch das richtige stichwort ist, wenn es nicht im gesetzeswortlaut vorkommt ist es verboten!
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Sinchen
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#7

17.04.2008, 07:59

Bei uns war es damals nicht klar, ob die Fähnchen verboten sind oder nicht. Ich habe sie damals weggenommen. Bevor ich sie kurz vor der Prüfung hätte entfernen müssen. Auf den Stress hatte ich keine Lust.
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
Jennymäusle
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#8

17.04.2008, 09:41

Das find ich ja echt blöd. Bei uns war das damals überhaupt kein Thema mit den Fähnchen. Ist aber mittlerweile auch schon wieder 6 Jahre her.

Es ist doch eigentlich nur eine Arbeitserleichterung, damit man die §§ schneller findet und nicht ewig blättern muss. Die Prüfungszeit ist eh schon ziemlich knapp bemessen, da kann man nicht noch die ganze Zeit damit verplempern zu suchen.

Werde ich gleich mal meinen Chef drauf ansprechen, der ist bei der RAK Bamberg, vielleicht kann der da mal was ansprechen.
Was du nicht willst, was man dir tut, das füge auch keinem anderen zu!
Gast

#9

17.04.2008, 10:04

Ich habe in genau einem Monat meine Abschlussprüfung...

Bei uns ist es so, dass wir überhaupt keine Gesetztestexte benutzen dürfen! Wir müssen die wichtigsten §§ auswendig wissen. Wenn wir einen Teil eines Gesetzes brauchen um eine Aufgabe zu lösen (Bsp: einen § interpretieren), dann bekommen wir einen Gesetzesauszug...

Ich bin momentan fleißig am lernen, nach welchen §§ der KostO man Kosten abrechnet... *nerv*
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Di
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#10

17.04.2008, 10:10

Meine Prüfung ist jetzt 3 Jahre her und wir durften auf unseren Fähnchen in der Prüfung gar nichts stehen haben, also haben einem diese Dinger kein Stück weiter gebracht.

Du schaffst das auch ohne!
Liebe Grüße
Diana :wink1
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