Grundbuchauszug

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cahra
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#1

29.01.2008, 15:03

Hi!

Ich bräuchte ganz dringend ein Muster zur Beantragung eines Grundbuchauszuges unseres Mandanten u. evtl Gegner. Keine ZV. Habe schon in anderen Beiträgen gesucht, aber nicht passendes gefunden.

:thx
Viele Grüße von Cahra
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infinity
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#2

29.01.2008, 15:06

Du musst beim Kataster-/Vermessungsamt die Flurstücks-Nr., Grundbuchblatt-Nr., Gemarkung, zuständiges Grundbuchamt etc. erfragen. Dann ein formloses Schreiben an das entsprechende Grundbuchamt. M. E. musst du einen Legitimationsnachweis führen, sprich irgendwas beifügen, was dich dazu befugt, dort Einsicht zu nehmen - wenn dir der Mandant Gebühren schuldet und du willst die Auskunft deshalb, fügst du halt die entsprechende Rechnung und ein Mahnschreiben bei.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
Janin

#3

29.01.2008, 15:06

schaue mal hier:

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß ich
*A??, in der?? Forderungsangelegenheit gegen
*A??, vertrete. Eine Kopie des von mir erwirkten Vollstreckungsbescheids füge ich
bei.

Nach meinen Informationen soll ?? in ?? Grundbesitz haben. Namens meiner
Mandantin bitte ich um Übersendung der entsprechenden Grundbuchabschrif-
t(en) in unbeglaubigter Form.

Die anfallenden Kosten bitte ich bei mir anzufordern.
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#4

29.01.2008, 15:24

Tschuldigung Leute, lest ihr nicht?!
cahra hat geschrieben:Hi!

Ich bräuchte ganz dringend ein Muster zur Beantragung eines Grundbuchauszuges unseres Mandanten u. evtl Gegner. Keine ZV. Habe schon in anderen Beiträgen gesucht, aber nicht passendes gefunden.

:thx
cahra
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#5

29.01.2008, 15:30

Hab was gefunden! Aber vielen Dank!!!
Viele Grüße von Cahra
Janin

#6

29.01.2008, 15:35

@pepsi: sorry, habe das so verstanden, dass sie ne abschrift will. bei dem "wulli" kann das jedem mal passieren.
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Lena
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#7

29.01.2008, 15:38

@Pepsi - man kann ja auch mal was überlesen - oder derjenige der den Fehler merkt solls halt besser machen... :duckrenn

Es reicht doch normalerweise aus wenn man schreibt: Beantrage Übersendung eines unbegl. Grundbuchauszuges des Grundbesitzes ... Blatt ... Eigentümer ist XY.
Als Glaubhaftmachung des berechtigten Intresses wird beigefügt: (und dann kurz aufführen warum man den GB braucht).
Anwaltliche Vollmacht wird versichert.
Liebe Grüße
Lena

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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
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