Mahnbescheid = RA.-Gebühr als Hauptforderung ?
- Zauberdrops
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Stimmt. Du kannst angeben RA-Gebühr Nr. 2300 VV RVG oder was immer dir sonst einfällt - Hauptsache, die Nr. des VV steht drin.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Cora[/b][/i]
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Also, wir machen die Geschäftsgebühr immer als Verzugsschaden und damit als weitere Hauptforderung geltend (Nr. 71) und geben dann den anrechenbaren Gebührenteil unter sonstige Nebenforderung mit der Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305" an. Das geht eigentlich immer so durch.
Also, wir machen die Geschäftsgebühr immer als Verzugsschaden und damit als weitere Hauptforderung geltend (Nr. 71)
Aber dann erhöht sich doch der Streitwert?
Aber dann erhöht sich doch der Streitwert?
[img]http://bestsmileys.com/office1/6.gif[/img]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
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@Silwyna: Stimmt, aber der Mandant hat als Gläubiger ja durchaus das Recht, die ihm entstandenen Kosten als Verzugsschaden geltend zu machen und diese auch verzinsen zu lassen. Und das geht nun mal nur als Hauptforderung.
Wenn der Schuldner dann evtl. höhere Kosten hat, ist das für ihn zwar nicht besonders schön, aber er hätte sich ja vorher überlegen können zu zahlen.
Wenn der Schuldner dann evtl. höhere Kosten hat, ist das für ihn zwar nicht besonders schön, aber er hätte sich ja vorher überlegen können zu zahlen.
- LuzZi
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Kenne keine neuen Formulare. Ich mache hier so selten Mahnbescheide, so selten kaufen wir uns dementsprechend auch Formulare. Dann müsste es doch eigentlich reichen, wie du sagst, wenn ich VV 2300 angebe oder nicht?
Einen Minderungsbetrag habe ich auch nicht angegeben, was denn für einen Minderungsbetrag? Stehe total auf dem Schlauch ...
Einen Minderungsbetrag habe ich auch nicht angegeben, was denn für einen Minderungsbetrag? Stehe total auf dem Schlauch ...
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- Curry
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Zum Minderungsbetrag: Aufgrund der neuen Anrechnung der GG (siehe dieser Thread: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=57 ... anrechnung) muss im MB ein Minderungsbetrag angegeben werden.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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naja ich habe gerade einen VB vorliegen in dem mein chef vergessen hat, den minderungsbetrag einzusetzen und wir haben jetzt die VOLLE GG und auch die VOLLE Verfahrensgebühr bekommen, ich denke, da gibt es noch einige probleme bei den mahngerichten....
- LuzZi
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Werd mir nachher noch mal die Akte holen, habe im Moment so viel zutun da bleibt leider - wie man an der Dauer meiner Antwortzeit sieht - viel mehr liegen als ich will.
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