Selbstbeteiligung des Mdt.
Es ging doch aber um die Abrechnung bzw. Anforderung beim Mandanten und nicht um den buchhalterischen Gedanken, oder?
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Ich hatte es so verstanden, dass es sowohl um die Rechnungsstellung gegenüber dem Mdten. als auch um das Verbuchen im Aktenkonto ging.
Liebe Grüße, Manu
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Ein Aktenkonto ist das, worin alle Zahlungsein- und ausgänge, Rechnungsstellungen etc. zu der jeweiligen Akte verzeichnet sind und verbucht werden, Also, wie ein Kontenblatt, was in der Akte abgeheftet wird, nur dass das Aktenkonto im PC ist, ich deshalb kein extra Kontenblatt in der Akte brauche.
Liebe Grüße, Manu
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Außerdem, wieso "Dein Fehler"?! Vielleicht habe ich es ja auch falsch verstanden !
Liebe Grüße, Manu
Soweit ich weiß, nur einmal insgesamt. Ich kann mich jedenfalls grad nicht erinnern, dass ich die jemals schon wegen einer Berufung ein zweites Mal vom Mandanten anfordern musste.
[img]http://bestsmileys.com/office1/6.gif[/img]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
Eine SB fällt nur pro Schadensmeldung an.
Ich berechne die SB ohne Steuer. Mache nicht mal eine Abrechnung, sondern sende entweder das Schreiben der RSV mit der Bitte um Ausgleich der SB oder aber sende eine Vorschussrechnung, wo ich als Endtext schreibe, dass bitte die SB gezahlt werden möchte und an die RSV schreibe ich, mit der Bitte um Überweisung des um die SB geminderten Betrages.
Ich berechne die SB ohne Steuer. Mache nicht mal eine Abrechnung, sondern sende entweder das Schreiben der RSV mit der Bitte um Ausgleich der SB oder aber sende eine Vorschussrechnung, wo ich als Endtext schreibe, dass bitte die SB gezahlt werden möchte und an die RSV schreibe ich, mit der Bitte um Überweisung des um die SB geminderten Betrages.