Fristberechnung

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Gast

#1

20.01.2008, 16:20

hallo ihr lieben!!
och.... ich wieder mal und wieder mal stehe ich auf 'm schlauch..

also fristen berechnen kann ich eig. ganz gut (dachte ich)
und jetzt steht auf nem arbeitsblatt (lerne für ne klausur, für morgen)

fristbeginn: zwei möglichkeiten:
1- eriegnis oder zeitpunkt: tag zählt nicht mit z.b. zustellung einer klage


jetzt mal angenommen wir haben ne klage bekommen am 03.01.
haben zwei´-wochen-frist vertr. anzeige + weitere zwei wochen für klageerwiderung

ich würde sagen die termine sind: 1) 17.01 und 2) 31.01.

stimmst??
Teddybär14
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#2

20.01.2008, 16:25

Stimmt genau

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Gast

#3

20.01.2008, 16:28

na gott sei dank!!!
dann habe ich das verstanden!!

und wenn z.b. mietvertrag am 03.01 für zwei wochen geschlossen wäre, lief die frist am 16.01??
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Niphretitee
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#4

20.01.2008, 16:41

Mietvertrag ist eine Ereignisfrist, also läuft die Frist aus am 16.01. 24 Uhr, genau richtig. Müsst Ihr die Uhrzeiten immer mit hinschreiben? Wir schon, da gibt es richtig Punkte drauf :-(.
Liebe Grüße,
Niphretitee

Wir haben die Erde nicht geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen bekommen.
Gast

#5

20.01.2008, 16:58

ich weiß es nicht
kann den lehrer nícht sp recht einschätzen
aber ich denke schon, ich glaubschon dass es wichtig ist, oder??
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#6

20.01.2008, 17:03

Am besten die Uhrzeit immer mit hinschreiben. Wir müssen es auch.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
StineP

#7

20.01.2008, 17:08

Mussten wir damals auch...

Ein Tag ist ziemlich lang... *g
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#8

20.01.2008, 19:59

Mussten wir damals auch machen. Besser man schreibt zuviel als zuwenig ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#9

20.01.2008, 20:31

jeo bei Fristen sind die Uhrzeiten immer wichtig.. in der Praktik sagt man nur den Tag, weil es eben "logisch" ist dass es am Ende des Tage ausläuft
Gast

#10

21.01.2008, 21:33

jetzt mal angenommen wir haben ne klage bekommen am 03.01.
haben zwei´-wochen-frist vertr. anzeige + weitere zwei wochen für klageerwiderung

ich würde sagen die termine sind: 1) 17.01 und 2) 31.01.

stimmst??[/quote]

so sehe ich das auch :-)
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