Unterschrift i.A. beim LG

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HIMI
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#11

09.01.2008, 15:26

Das kommt sicher auf das Schreiben resp. den Anlaß an. Wenn man sich im laufenden Schriftsatzwechsel als Nichtanwalt äußert, gibt das Ärger. Klar.

Allgemeine Sachstandsanfragen, die keinen Antragscharakter oder so haben, wenn zB das LG den Eindruck erweckt, schlafen gegangen zu sein und sich 1 Jahr nicht mehr rührt, sind mW nicht unzulässig, jedenfalls habe ich damit, wie auch bei Anrufen bei den Richtern (wenn der Geschäftstelle die Schludrigkeit des RI allmählich zu peinlich geworden war) noch nie ein Problem bekommen.
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JonesJess
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#12

09.01.2008, 15:40

wenn es eine eilige Sache war, nehme ich mal an, dass es sich um einen Schriftsatz handelt, in dem euch für heute eine Frist gesetzt wurde?! Dann ist Deine Unterschrift nicht gültig, dass muss der Anwalt selbst oder ein für ihn beauftragter Vertreter unterschreiben (anderer RA). Aber z.B. Sachstandsanfragen kannst Du selbst unterschreiben, Du würdest ja auch hierüber telefonische Auskunft vom Gericht bekommen.
HIMI
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#13

09.01.2008, 16:04

ge-nau!!!
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Lucilla
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#14

09.01.2008, 21:55

JonesJess hat geschrieben:wenn es eine eilige Sache war, nehme ich mal an, dass es sich um einen Schriftsatz handelt, in dem euch für heute eine Frist gesetzt wurde?!
Nein, es wurde uns keine Frist gesetzt. Wie schon beschrieben, handelt es sich "nur" um einen SS in dem wir bitten, die GK umgehend zu erstatten. Das hat ja nun nix mit ner Frist zu tun. Es war nur eilig, weil es nunmal fix zum Gericht sollte.
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Picobaby
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#15

09.01.2008, 22:32

Also ich hab da auch noch nie Ärger bekommen, wenn ich z. B. ne Terminsverlegung bzw. Sachstandsanfrage gestellt hab. Außerdem heißt doch "im Auftrag" vom Rechtsanwalt in Auftrag gegeben, diesen Schriftsatz zu erstellen und (wegen Zeitmangel o. ä.) selbst zu unterschreiben. Ich mach das seit Jahren und ist noch nie was negatives reingekommen. :duckrenn
Wer sich alles auf`s Brot schmieren läßt, was braun ist und sich in einem Glas mit dem Etikett ''Nutella'' befindet, ist selber schuld.

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#16

09.01.2008, 22:36

Super, dann vielen Dank noch mal an euch!

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Die Frage hat sich somit erledigt und bedarf meinerseits keiner weiteren Erörterung.
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Pepsi
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#17

10.01.2008, 07:52

also ich hab da ja andere Methoden, die aber aufgrund der Vertrauensfrage nicht jedem zu empfehlen sind.. wer neugierig ist, kann gerne per PN fragen *fg*
Sam29

#18

11.01.2008, 11:12

Bei mir handelt es sich lediglich um NAchsendung von Belegen für einen PKH Antrag. DAt kann ick doch unterschreiben, oder?

ist ja weder ein Antrag noch eine Erklärung.
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Biene
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#19

11.01.2008, 11:42

Bei Unterlagen für den PKH-Antrag hab ich auch des öfteren i. A. unterschrieben. Gab da noch nie Probleme.
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