Einwurf-Einschreiben

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LeonXtra
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#21

22.06.2026, 16:03

Die Suche nach dem Zustellstützpunkt ist oft komplizierter als nötig. Viele dieser Standorte sind eigentlich gar nicht für den Publikumsverkehr gedacht, deshalb findet man die Infos häufig eher über Umwege. Ich hatte mal einen festhängenden Brief und bin letztlich über Google-Bewertungen und lokale Foren schneller weitergekommen als über die Hotline. Manchmal helfen sogar Angaben auf Sendungsaufklebern oder Einträge von Leuten, die dort bereits etwas abgeholt haben und den Zustellbezirk erwähnen.
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paralegal6
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#22

23.09.2026, 10:41

Mal ein grundsätzliches Thema, Einschreiben verloren gegangen.
Ich habe es in letzter Zeit häufig, dass in der Sendungsverfolgung steht in Zustellung und dann nichts. Auf Nachfrage erhalte ich dann Wochen später ne Mail, sorry, weg, wir wissen auch nichts. Hat sich da mal jemand Mühe gemacht und die 3,30 € zurückgefordert? Ich zahle ja für die Zustellung, wenn die nicht erbracht wird, müsste man doch das Geld zurück erhalten? Meinungen?
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legalspecialist
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#23

23.09.2026, 13:49

Wir fordern immer bei Verlust zurück, bekommen mitunter bis zu 10,00 Euro (inkl. Porto) erstattet.
Dauer des Erstattungsprozesses: < 1 Woche, wenn man den Einlieferungsbeleg bei der Verlustmeldung UND dem Erstattungsanspruch mit einreicht.
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.

Gruß
Oli


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#24

23.09.2026, 16:37

Wo schickt ihr das hin? Mail?
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legalspecialist
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#25

23.09.2026, 17:00

Der erste Schritt wäre einen Nachforschungsauftrag zu stellen (dieser dauert nach Eingang etwas). Geht der negativ, steht dann in der E-Mail von der DPAG eine Mailadresse drin, an diese richten wir unseren Erstattungsanspruch. Wir nutzen aber eher das Kontaktformular (Link oben), dort kannst du auch die Bankverbindung eintragen. Wichtig: Scanne den Einlieferungsbeleg. Sollten sich auf dem Einlieferungsbeleg mehrere Sendungsnummern befinden, schwärze diese, sonst kommt die DPAG durcheinander (diese Erfahrung haben wir machen müssen...). Die Mitteilungen zur Nachforschung und Erstattung erfolgen ausschließlich per E-Mail. Wenn ihr die Mitteilung per Mail über eine Erstattung bekommt, nehmen wir immer diese und legen es in unsere Buchhaltung, da dort alle wichtigen Angaben enthalten sind.
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Gruß
Oli


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#26

24.09.2026, 09:14

Zustellung durch Einwurf-Einschreiben Scan-Verfahren

Es gibt einen interessanten Artikel in MDR 18/26, S. 1209 ff. (BGH Urteil vom 07.05.2026, 2 AZR 184/25)
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#27

24.09.2026, 10:15

Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.

Gruß
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