doch hab ich. Der soll aussagen, dass er zu dem Zeitpunkt neu war und in dem Haus / der Gegend öfters mal was wild irgendwo eingeworfen hat (sinngemäß). Ob das was bringt für unsere Mandanten wird sich ja zeigen
Einwurf-Einschreiben
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In diesem Zusammenhang eine ziemlich aktuelle Entscheidung vom LAG Hamburg, wonach ein Einwurf-Einschreiben durch die Digitalisierung keinen Anscheinsbeweis mehr erbringt.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... ng-scanner
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wer es war ergibt sich ja aus der PZU. Was ist Zustellstützpunkt? Die Post selber hat ja keine Filialen mehrlegalspecialist hat geschrieben: ↑09.04.2026, 14:45
Hatten wir bereits einige Male - wir nehmen grundsätzlich die Deutsche Post AG, Zustellstützpunkt als Adresse.
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das Urteil vom LAG kenne ich, ob sich "normale" Gerichte dieser Auffassung anschließen weiss ich nichtPitt hat geschrieben: ↑09.04.2026, 14:56In diesem Zusammenhang eine ziemlich aktuelle Entscheidung vom LAG Hamburg, wonach ein Einwurf-Einschreiben durch die Digitalisierung keinen Anscheinsbeweis mehr erbringt.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... ng-scanner
Wir sind auch nicht Kläger und laut unseren Mandanten kam die Post bei denen halt nicht an. Sonst hätten die uns ja kontaktiert.
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Der Zustellstützpunkt ist "das Depot" wo die Sendungen auf die jeweiligen Fahrzeuge aufgeteilt werden für die Zusteller.paralegal6 hat geschrieben: ↑09.04.2026, 14:57Was ist Zustellstützpunkt? Die Post selber hat ja keine Filialen mehr
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.
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Das OLG Schleswig hat sich dem inzwischen mit Beschluss vom 02.02.2026 (12 U 44/25) angeschlossen. Ich kann den Volltext leider nicht abrufen aber hier der Leitsatz:paralegal6 hat geschrieben: ↑09.04.2026, 14:59das Urteil vom LAG kenne ich, ob sich "normale" Gerichte dieser Auffassung anschließen weiss ich nicht
Wir sind auch nicht Kläger und laut unseren Mandanten kam die Post bei denen halt nicht an. Sonst hätten die uns ja kontaktiert.
Kein Zugangsbeweis ohne Auslieferungsbeleg!
OLG Schleswig, Beschluss vom 02.02.2026 - 12 U 44/25
"Der Einlieferungsbelegs eines Einwurfeinschreibens nebst einer Darstellung des Sendungsverlaufs begründet keinen Anscheinsbeweis für den Zugang des Schreibens beim Empfänger. Hierfür ist vielmehr ein Auslieferungsbeleg erforderlich (Anschluss an BAG, IBR 2025, 313). "
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Ok, dann ist das wohl so, bei uns aber egal, da es kein Einschreiben sondern PZU istmücki hat geschrieben: ↑09.04.2026, 16:22
Das OLG Schleswig hat sich dem inzwischen mit Beschluss vom 02.02.2026 (12 U 44/25) angeschlossen. Ich kann den Volltext leider nicht abrufen aber hier der Leitsatz:
Kein Zugangsbeweis ohne Auslieferungsbeleg!
OLG Schleswig, Beschluss vom 02.02.2026 - 12 U 44/25
"Der Einlieferungsbelegs eines Einwurfeinschreibens nebst einer Darstellung des Sendungsverlaufs begründet keinen Anscheinsbeweis für den Zugang des Schreibens beim Empfänger. Hierfür ist vielmehr ein Auslieferungsbeleg erforderlich (Anschluss an BAG, IBR 2025, 313). "
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Guten Morgen,
das sollte auch nur eine Aktualisierung sein. Weil das sicherlich bei einigen im täglichen Geschäftsverkehr relevant ist und es hier grad reingepasst hat
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@olli: woher bekomme ich den Zustellpunkt? Keine Ahnung wo die einladen. "Post" gibts ja nicht, ist nur bei famila und Co mit drin
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legalspecialist
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Entweder gehst du den (durchaus nervigen) Weg über die Hotline, oder du suchst (bspw) "Zustellstützpunkt Deutsche Post 'ORT'" bei Google recherchierst. Die Kundenhotline tut sich zwar schwer, aber mit ordentlichen Argumenten geben sie diese preis.paralegal6 hat geschrieben: ↑13.04.2026, 10:14@olli: woher bekomme ich den Zustellpunkt? Keine Ahnung wo die einladen. "Post" gibts ja nicht, ist nur bei famila und Co mit drin
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