PfÜB mit mehreren Drittschuldnern

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Maddy
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#1

20.02.2025, 09:47

Ich habe von meiner Chefin den Auftrag bekommen, mich über den PfÜB zu informieren, da ich in Zukunft auch Anträge stellen soll ( bin Azubi).

Mir liegen nun durch die Drittauskünfte ca. 10 Bankverbindungen des Schuldners vor. Wie gehe ich hier nun am besten vor? kann man jeden Drittschuldner in einem PfÜB angeben? kann die Zustellung an jeden Drittschuldner gleichzeitig veranlasst werden um zu verhindern, dass der Schuldner das Konto leert? Wie hoch sind hierbei die kosten?. (wenn ihr noch Tipps o.ä. habt, gerne bescheid geben :wink1 )

Vielen Dank im Voraus. :riesenspass
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Laska
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#2

22.02.2025, 11:37

Bei so vielen Drittschuldnern würde ich zunächst jeweils ein VZV veranlassen (Titel brauchst du nicht) zur Sicherung der Forderung. Es entstehen nur die Kosten für die jeweilige Zustellung durch den GVZ.

Daraufhin sollte aber bis zu 4 Wochen jeweils ein PfÜb zugestellt werden, deshalb würde ich bei Beantragung des PfÜbs immer EILT SEHR dazu anmerken. Nach Ablauf von 4 Wochen entfällt nämlich die Wirkung des VZV.

Anmerkung: Ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass der DS bereits nach Zustellung des VZV gezahlt hat. ;)
Liebe Grüße

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paralegal6
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#3

22.02.2025, 12:02

Du sollst dich als Azubi informieren? Was macht dein Ausbilder beruflich? Sorry aber :patsch
10 Bankverbindungen erscheint mir etwas viel, sicher dass die alle aktuell sind?
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#4

22.02.2025, 12:37

Ach paralegal, habe bei Verfassung meines Beitrags übersehen, dass Maddy erst in der Ausbildung ist. :patsch

Maddy, es ist die Aufgabe deines Ausbilders, dich an die ZV heranzuführen. ;)
Liebe Grüße

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#5

23.02.2025, 11:49

@Laska deine Antwort war ja richtig, ich finds nur schlimm was einige RAe ihren Azubis aufbürden
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#6

01.03.2025, 12:12

Ja paralegal, weil sie vermutlich selbst entweder keine Ahnung haben und/oder keine Lust haben, sich selbst damit auseinanderzusetzen.

Maddy, mich interessiert, wie du dann letztendlich vorgegangen bist. ;-)
Liebe Grüße

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Maddy
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#7

29.10.2025, 16:25

Laska hat geschrieben:
01.03.2025, 12:12
Ja paralegal, weil sie vermutlich selbst entweder keine Ahnung haben und/oder keine Lust haben, sich selbst damit auseinanderzusetzen.

Maddy, mich interessiert, wie du dann letztendlich vorgegangen bist. ;-)
Tut mir leid für die verspätete Antwort, ich war nun lange nicht aktiv. Ich gebe nun immer nur einen Drittschuldner an, da ich das letzte mal eine Monierung diesbezüglich erhalten hatte und deshalb wirklich lange rumtelefonieren musste. Allgemein macht es offenbar meistens keinen Sinn bei einer Kontopfändung mehrere anzustreben, sondern eher das aktuellste.
Hühnerhaufen
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#8

30.10.2025, 09:38

Moin,

Du kannst natürlich mehrere Drittschuldner angeben. Bei Privatpersonen, das hat der BGH entschieden, bis zu drei Drittschuldner (nicht mehr wg. Ausforschung), ansonsten mit Anlagen begründen warum mehr.

Bei Firmen kann man sogar "unbegrenzt", aber wer macht das ....

Lass Dich da nicht verunsichern.

Versuch macht klug und man lernt aus den Monierungen, auch wenn das nervig ist.

Gruß Hühnerhaufen
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