Hallo Zusammen,
Sachverhalt:
Wir (Anwaltskanzlei GmbH, welche in Liquidation ist) werden verklagt.
Die Gegenseite sagt, dass wir keine Anwaltszulassung mehr haben weil wir in Liquidation sind.
Für den Gerichtstermin nehmen wir uns einen Unterbevollmächtigten weil keiner der Anwälte bei uns in der Kanzlei Zeit hat.
Im Termin zeigt der Unterbevollmächtigte dem Richtet die Terminsvollmacht.
Die Gegenseite moniert wieder, dass wir in Liquidation sind und uns nicht selbst vertreten können bzw keine Untervollmacht ausstellen dürfen.
Nach Rücksprache mit meinem Chef erklärt unser Unterbevollmächtigter Anwalt, dass er von uns nunmehr beauftragt ist der Hauptbevollmächtigte zu sein.
Er rechnet mit uns nunmehr die volle VG und TG ab.
Ich bin mir unsicher ob einem Anwalt, welcher erst Unterbevollmächtigter und dann erst im Gerichtstermin erklärt, dass er nun Hauptbevollmächtigter ist, die volle Verfahrensgebühr nach 3100 VV RVG zusteht.
Was meint ihr?
Bereits jetzt lieben Dank
Unterbevollmächtigter bestellt sich als Hauptbevollmächtigter
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14536
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ich meine ja. HBV ist HBV.
Und im übrigen, dass das einer der vielen Anwälte beantworten können sollte, die für den Termin keine Zeit hatten.
Und im übrigen, dass das einer der vielen Anwälte beantworten können sollte, die für den Termin keine Zeit hatten.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3661
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Blöde Frage aber die GmbH hat doch keine Zulassung sondern RAe persönlich? Die wird zwar bei Überschuldung von der Kammer eingezogen, aber doch erst ab da dann? Also ja die Zulassung nach 56 BRAO, aber der einzelne RA?
Gebührentechnisch sehe ich es wie Adora, die Sache läuft ja vermutlich über den Termin hinaus noch weiter
Gebührentechnisch sehe ich es wie Adora, die Sache läuft ja vermutlich über den Termin hinaus noch weiter
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3661
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
59 BRAO natürlich, Tippfehler.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 41
- Registriert: 19.10.2021, 23:53
- Beruf: REFA
- Software: Advoware
Also eig habt ihr recht… die Anwälte haben alle eine Zulassung. Keine Ahnung warum mein Chef so entschieden hat
Aber mal unabhängig davon, würdet ihr aber sagen wenn ein Terminsvetreter sich im Termin als Hauptbevollmächtigter dann vorstellt, dann hat er auch die volle VG verdient, richtig ?
LG und lieben Dank
Aber mal unabhängig davon, würdet ihr aber sagen wenn ein Terminsvetreter sich im Termin als Hauptbevollmächtigter dann vorstellt, dann hat er auch die volle VG verdient, richtig ?
LG und lieben Dank
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14536
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Richtig.