KfB

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Recht_Azubi
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#1

16.05.2024, 11:51

Hallo Leute,

ich hätte da mal eine Frage:

Ist es möglich einen Wiedereinsetzungsantrag ans Gericht zu senden, wenn man einen KfB bekommen hat?

Es ist so, dass die Frist von mir versäumt wurde als wir den Kostenausgleichungsantrag der Gegenseite erhalten haben und es so stressig war und alles durcheinander, dass ich es völlig vergessen hatte einzutragen. Das ist mir das erste Mal passiert.
Ist es möglich, da irgendwie rauszukommen?

Wäre euch für eine zeitnahe Antwort sehr dankbar.

Grüße

Azubi_Recht
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Anahid
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#2

16.05.2024, 11:59

Wo liegt Dein Problem? Sind die Kosten der Gegenseite falsch? Wenn ja, dann muss Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn nicht, dann ist der Beschluss kein Problem. Bzgl. Eurer Kosten musst Du dann jetzt einen Kostenausgleichsantrag stellen und dann ergeht ein weiterer KFB - diesmal dann gegen die Gegenseite.

Ist nicht elegant, aber ein Schaden ist da nicht entstanden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Recht_Azubi
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#3

16.05.2024, 12:52

Anahid hat geschrieben:
16.05.2024, 11:59
Wo liegt Dein Problem? Sind die Kosten der Gegenseite falsch? Wenn ja, dann muss Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn nicht, dann ist der Beschluss kein Problem. Bzgl. Eurer Kosten musst Du dann jetzt einen Kostenausgleichsantrag stellen und dann ergeht ein weiterer KFB - diesmal dann gegen die Gegenseite.

Ist nicht elegant, aber ein Schaden ist da nicht entstanden.
Auch wenn bereits ein KfB existiert? Kann ich da dann einfach einen Kostenausgleichsantrag stellen und das Gericht berücksichtigt den? Obwohl die Frist ja abgelaufen ist, nachdem wir den KfA bekommen haben?
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Adora Belle
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#4

16.05.2024, 14:07

Wenn bereits ein KFB existiert, wird (bei entsprechendem Anspruch) ein weiterer KFB zu Euren Gunsten erlassen. Da wird nichts ausgeglichen. Euer Antrag ist auch kein Ausgleichsantrag, sondern ebenfalls ein Kostenfestsetzungsantrag.

Es gibt Fälle, in denen man absichtlich die gesonderte Festsetzung anstrebt. Ist also gar kein Beinbruch.
Recht_Azubi
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#5

16.05.2024, 14:42

Danke euch beiden.
pitz
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#6

16.05.2024, 15:06

Adora Belle hat geschrieben:
16.05.2024, 14:07
(...)
Es gibt Fälle, in denen man absichtlich die gesonderte Festsetzung anstrebt. Ist also gar kein Beinbruch.
Das finde ich spannend. Hast du ggf. ein Beispiel, wann (und warum) man eine gesonderte Festsetzung anstrebt? Danke!
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Adora Belle
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#7

17.05.2024, 09:47

Wenn eine Rechtsschutz besteht, geht ansonsten ggf der Erstattungsanspruch des Mandanten in der Kostenausgleichung unter. Ist hier im Artikel von N. Schneider beschrieben.

Funktioniert die Verlinkung?
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