Klausur - RVG 2300 Inkasso einfacher Fall?

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azni
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#1

10.03.2023, 19:04

Hallo zusammen ,

in meiner Klausur gab es folgende Aufgabe:
"Ihre Kanzelei vertritt eine Erbengemeinschaft von insgesamt 6 Personen.
In der Angelegenheit sind Sie außergerichtlich tätig geworden und haben ein anwaltliches Aufforderungsschreiben erstellt, dem Sie in Höhe von 16.499,00 € beigefügt haben.
Sie rechnen ab."

Da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt und eine Inkassotätigkeit ist habe ich die Nummer 2300 (2) RVG angewendet.
Jedoch in der Höhe von 0,9, da hier weder erwähnt wird, ob es ein einfacher Fall ist oder die Zahlung daraufhin direkt beglichen wurde.
Bei 2 folgenden Aufgaben wurde darauf auch explizit hingewiesen, dass daraufhin eine Zahlung folgte.

Jedoch wurde es als Fehler bewertet, da es sich "laut Rechtssprechung um einen einfachen Fall handeln würde".
Daraufhin erklärte mein Lehrer mir, dass bei Anwaltlichen Kostenrechnungen im Inkasso Bereich man bei 0,5 anfangen würde und je höher man geht begründen müsste, wieso es der Fall wäre und es hier ganz klar ein einfacher Fall ist.
Ich habe das aber anders gelernt und lese das auch nicht wirklich heraus aus dem RVG.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Dadurch bin ich sehr verwirrt was wirklich als einfacher Fall gilt.

Danke im Voraus für eure Hilfe :kopfkratz
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Anahid
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#2

14.03.2023, 08:29

Du hättest die Aufgabe erst zu Ende lesen müssen und dann wäre Dir bestimmt aufgefallen, dass nur eine 0,5 Gebühr abgerechnet werden darf. Im Gesetz steht eindeutig: "In einfachen Fällen kann nur eine Gebühr von 0,5 gefordert werden; ein einfacher Fall liegt in der Regel vor, wenn die Forderung auf die erste Zahlungsaufforderung hin beglichen wird." Du schreibst selbst, dass nach dem Schreiben eine Zahlung erfolgt ist. Und damit ist es ein einfacher Fall.

Aus diesem Grund beginnt der Anwalt tatsächlich mit einer 0,5 Gebühr, da er ja noch nicht abschätzen kann, ob der Schuldner aufgrund des Schreibens zahlen wird oder nicht. Es ist aber sinnvoll, bereits im Schreiben darauf hinzuweisen, dass sich die Gebühr bei Nichtzahlung erhöhen wird.
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azni
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#3

14.03.2023, 13:11

Eine Sache ist vielleicht in meinem Post falsch rüber gekommen. In 2 folgenden Aufgaben wurde erwähnt, dass jeweils die Forderung darauf beglichen wurde, weshalb ich dort auch die 0,5 Gebühr angesetzt habe.
Da aber die Differenz in den Aufgabe auch einfach vorhanden war, ob ein Kontext gegeben ist oder nicht.. war ich verwirrt.

Also zweiteres verstehe ich auf jeden Fall und ergibt auch für mich Sinn und werde ich mir so auch für die Praxis merken!
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