in meiner Klausur gab es folgende Aufgabe:
"Ihre Kanzelei vertritt eine Erbengemeinschaft von insgesamt 6 Personen.
In der Angelegenheit sind Sie außergerichtlich tätig geworden und haben ein anwaltliches Aufforderungsschreiben erstellt, dem Sie in Höhe von 16.499,00 € beigefügt haben.
Sie rechnen ab."
Da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt und eine Inkassotätigkeit ist habe ich die Nummer 2300 (2) RVG angewendet.
Jedoch in der Höhe von 0,9, da hier weder erwähnt wird, ob es ein einfacher Fall ist oder die Zahlung daraufhin direkt beglichen wurde.
Bei 2 folgenden Aufgaben wurde darauf auch explizit hingewiesen, dass daraufhin eine Zahlung folgte.
Jedoch wurde es als Fehler bewertet, da es sich "laut Rechtssprechung um einen einfachen Fall handeln würde".
Daraufhin erklärte mein Lehrer mir, dass bei Anwaltlichen Kostenrechnungen im Inkasso Bereich man bei 0,5 anfangen würde und je höher man geht begründen müsste, wieso es der Fall wäre und es hier ganz klar ein einfacher Fall ist.
Ich habe das aber anders gelernt und lese das auch nicht wirklich heraus aus dem RVG.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Dadurch bin ich sehr verwirrt was wirklich als einfacher Fall gilt.
Danke im Voraus für eure Hilfe
