[color=#] [/color]Ich weiß, dass es Möglichkeiten gibt, die Lehrzeit zu verkürzen. Aber kennt einer von euch vielleicht die Voraussetzungen dafür? Und habt Ihr Erfahrung damit?
Meine Azubine hat sich jetzt doch entschieden, nochmal was anderes zu lernen od. zu studieren. Unsere Überlegung ist nun, ob sie die Ausbildung fertig machen soll, ob sie alles hinschmeißen soll oder verkürzen?
Sie ist Anfang 2. Lehrjahr, im Januar sind schon Zwischenprüfungen. Falls sie was findet, hat sie schon 1 ½ Jahre „verloren“…
Was meint ihr?
Voraussetzungen Verkürzung Lehrzeit???
- Sandra1981
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- schneewittchen1984
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verkürzen kann sie, wenn sie abi hat. aber wenn sie studieren will, geh ich dann mal davon aus, dass sie das hat. die ausbildung kann um ein 1/2 jahr verkürzt werden.
Voraussetzung: Abitur oder mit - ich glaube 1,5 - abgeschlossenes 1. Lehrjahr. Dies sind die Vorgaben der RAK Stuttgart. Ein entsprechender Antrag muss bei der zuständigen RAK gestellt werden. Allerdings ist ein Wechsel in eine Verkürzerklasse im Dezember schon ziemlich krass, weil ja ab Mai/Juni schon Prüfungen sind. Ob das zu schaffen ist...?
Falls hier sonst niemand etwas weiß, würde ich mal schnell bei eurer RAK anrufen.
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- petramaus
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Verkürzen um ein halbes Jahr geht, sowei ich weiß, bei einem Notenschnitt von 2,0 (war bei mir damals so gewesen) oder mit Abi ein ganzes Jahr (sprich Ausbildung nur 2 Jahre). Hat meine Azubi auch automatisch machen dürfen. Sie hat Abi und lernt nur 2 Jahre
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Also - ich habe verlürzt. Bei mir war es gut, weil ich reine Refa bin. Die anderen mit Reno hatten den Stoff des Notariats im 3. Lehrjahr, daher hat es gut gepasst.
Voraussetzungen: Man sagt, Zwischenprüfung sollte mit ner guten 2 abgeschlossen sein. Ebenso brauchst du von der Kanzlei und deinem zuständigen Fachbereichsleher einen Schriebsel, dass du dazu in der Lage bist und sie dir das zutrauen. Der Antrag ist bei der Kammer zu stellen. Aber erst zum Ende des 2. Lehrjahrs, bei uns war es bis spätestens 5.12. (am 07.01. hatte ich die erste Prüfung) Sonst wüsste ich keine Voraussetzungen.
Voraussetzungen: Man sagt, Zwischenprüfung sollte mit ner guten 2 abgeschlossen sein. Ebenso brauchst du von der Kanzlei und deinem zuständigen Fachbereichsleher einen Schriebsel, dass du dazu in der Lage bist und sie dir das zutrauen. Der Antrag ist bei der Kammer zu stellen. Aber erst zum Ende des 2. Lehrjahrs, bei uns war es bis spätestens 5.12. (am 07.01. hatte ich die erste Prüfung) Sonst wüsste ich keine Voraussetzungen.
- schneewittchen1984
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also bei uns wäre die verkürzung nur ein 1/2 jahr. die haben dann vorgezogene prüfungen im herbst.
ist echt das beste, wenn du mal die kammer anrufst!
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- Lena
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Zum Verkürzen gibt es je nach Kammer unterschiedliche Bedingungen und Voraussetzungen.
Entweder in der jeweiligen Ausbildungsverordnung nachgucken oder direkt die zuständige Kammer anrufen.
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Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
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es ist nicht so einfach da du in der Zwischenprüfung einen bestimmten Notendurchschnitt haben musst kannst du es erst NUR um 1/2 Jahr verkürzen
Ich habe Abi konnte aber deshalb nicht verkürzen sondern nur, weil ich besser als 2,0 im Notendurchschnitt war. Ich würde auch einfach mal bei der Kammer anrufen und nachfragen.
Lieben Gruß
Yvonne
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- Lena
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Hier der Link wo in der Prüfungsordnung für Sachsen-Anhalt die Verkürzungsbedingungen enthalten sind (§10)
http://www.rak-sachsen-anhalt.de/cms/im ... 230306.pdf
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Liebe Grüße
Lena
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