RS zahlt KFB Gegenseite abzüglich Sb

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Kla1414
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 35
Registriert: 19.10.2021, 23:53
Beruf: REFA
Software: Advoware

#1

06.05.2022, 11:33

Hallo zusammen,

wir haben der RS den KFB (3000€) zwecks Zahlung an die Gegenseite gesendet.

Die RS teilt jetzt mit, dass die den Betrag unter Abzug der Selbstbeteiligung an die Gegenseite bezahlt haben. Da es eine Selbstreinigung von 30% gibt.

Sowas hab ich auch noch nicht gesehen. Ich dachte, dass die RS es nur bei unseren Gebühren abzieht aber nicht bei den Kosten der Gegenseite.

Finde leider auch nichts dazu im Internet. Damit ich es ggü. der RS belegen kann… anhand eines Urteils oder so, dass das was die machen nicht geht und die die Kosten der Gegenseite voll tragen müssen.

Vielen lieben Dank für die Antwort und Liebe Grüße 🖖
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

06.05.2022, 11:58

SB von 30% hab ich noch nicht gesehen, aber bei der KFB-Summe sieht das ja auch nach ner größeren Firmensache aus. Womöglich gibt es da andere Vertragsgestaltungen.

Wenn das der Deal ist, dann gelten die 30% natürlich für alle Kosten. Warum sollten die nur auf die eigenen Kosten entfallen? Und da das dynamisch ist, kann man hier auch schlecht sagen, die RSV sollte die SB lieber bei einer anderen Zahlung abziehen. 30% sind halt immer 30% von allem.
mesotty
Forenfachkraft
Beiträge: 115
Registriert: 09.12.2008, 16:46
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advoware
Wohnort: Heidelberg

#3

09.05.2022, 07:50

Wenn du dir unsicher bist, schreib die RS doch an und bitte, zwecks Prüfung, um einen Auszug der Versicherungsbedingungen, aus welchen dies hervorgeht, habe ich auch schon gemacht in einer Erbsache. Danach konnte ich meine Gebühren dann durchsetzen.
Bthr166
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 95
Registriert: 01.09.2022, 20:00
Beruf: ReFa Azubi
Software: RA-Micro

#4

06.10.2022, 21:19

Hallo, meines Wissens nach zahlt die RS nicht nur die eigenen RA-Gebühren, sondern allgemein Verbindlichkeiten, die in Rechtsangelegenheiten (die vom Vertrag umfasst sind) anfallen. Dazu zählt eben auch der KFB der Gegenseite.
Wenn im Vertrag 30% SB festgesetzt wurden, muss der Mandant diese auch bezahlen, sonst wäre der Vertrag ja sinnlos ;)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

07.10.2022, 10:07

Bthr166 hat geschrieben:
06.10.2022, 21:19
Hallo, meines Wissens nach zahlt die RS nicht nur die eigenen RA-Gebühren, sondern allgemein Verbindlichkeiten, die ...
Das ist falsch. Die RS zahlt genau die Kosten, die laut dem Vertrag von der Deckung umfasst sind. Das liest man am besten in den konkreten ARB des konkreten Vertrages des Mandanten nach, weil sich die Bedingungen von Versicherer zu Versicherer, und je nach Alter des Vertrages, in Einzelheiten eben doch oft unterscheiden.

Btw: Es heisst entweder "meines Wissens", oder es heisst "meinem Wissen nach". Die Kombination will schlau klingen, ist es aber nicht. ;)
Bthr166
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 95
Registriert: 01.09.2022, 20:00
Beruf: ReFa Azubi
Software: RA-Micro

#6

07.10.2022, 15:42

Adora Belle hat geschrieben:
07.10.2022, 10:07
Bthr166 hat geschrieben:
06.10.2022, 21:19
Hallo, meines Wissens nach zahlt die RS nicht nur die eigenen RA-Gebühren, sondern allgemein Verbindlichkeiten, die ...
Das ist falsch. Die RS zahlt genau die Kosten, die laut dem Vertrag von der Deckung umfasst sind. Das liest man am besten in den konkreten ARB des konkreten Vertrages des Mandanten nach, weil sich die Bedingungen von Versicherer zu Versicherer, und je nach Alter des Vertrages, in Einzelheiten eben doch oft unterscheiden.

Btw: Es heisst entweder "meines Wissens", oder es heisst "meinem Wissen nach". Die Kombination will schlau klingen, ist es aber nicht. ;)
Hallo Adora Belle, aber genau das habe ich doch geschrieben, siehe meine Klammer, oder reden wir gerade an einander vorbei? Danke für den Hinweis wegen dem Satz, habe ich von den Anwälten so aufgeschnappt :patsch
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#7

07.10.2022, 16:11

Ja, wahrscheinlich missverständlich. Deine Klammer bezieht sich auf Rechtsangelegenheiten (die vom Vertrag gedeckt sind). Müsste sich aber auf Verbindlichkeiten beziehen (die vom Vertrag gedeckt sind). Also einfach zu spät im Satz geklammert. Du meinst sicher das richtige.

Und nicht (nur) auf die Anwälte hören. Die wissen auch nicht alles. Schönes Wochenende!
Antworten