Gebühren für Hauptbevollmächtigten

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Annii0098
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#1

02.06.2021, 15:48

Hallo zusammen,

ich hab eine Frage, bei welcher ich -trotz Recherche- nicht weiterkomme :/

Wir sind Hauptbevollmächtigte und haben Unterbevollmächtigten beauftragt, für uns einen Termin wahrzunehmen.

Der Unterbevollmächtigte (Terminsvertreter) hat in dem Termin mit der Gegenseite einen Vergleich auf Widerruf geschlossen. Wir (Hauptbevollmächtigten) haben der Mandantin angeraten, den Vergleich anzunehmen was sie auch letztlich getan hat. Vergleich ist ergangen.

Meine Frage:

Was bekommen wir als Hauptbevollmächtigte?

Ich würde sagen:

1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG

rechne ich das so bei der Mandntin ab?
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Adora Belle
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#2

02.06.2021, 15:53

Wo kommt Eure Terminsgebühr her?
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#3

02.06.2021, 15:54

Eine Terminsgebühr fällt bei euch mE nicht an
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Annii0098
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#4

04.06.2021, 11:32

Der Vergleich wurde ja auf Widerruf geschlossen.

unsere Mandntin hat nochmal nachgefragt, ob sie dem Vergleich wirklich zustimmen soll.

Mein Chef hat ihr dann gesagt, dass der Vergleich gut ist und sie diesen nicht widerrufen soll.


Somit habe ich angenommen, dass wir da halt mitgewirkt haben und somit ja auch der Vergleich nicht widerrufen wurde.

Dann hatte ich gelesen, dass eine doppelte Terminsgebühr dann anfallen kann
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#5

04.06.2021, 11:59

Doppelte Einigungsgebühr ja, aber warum doppelte Terminsgebühr?
Annii0098
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#6

11.06.2021, 08:52

Dann würde ich auch die coppelte Einigungsgebühr ansetzen. Ich glaube bei dem Termin geht es dann wirklich ncht...
vielen lieben DAnk :D
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