Hallo ,
ich habe bereits im Internet und in dem Forum geschaut aber nichts direkt gefunden, was mir helfen kann
Wir haben von dem Mandanten einen Titel erhalten aus welchem wir 3 Jahre die ZV betrieben haben. Nun hat sich der Mandant einen neuen Anwalt geholt, welcher uns angeschrieben hat und mitgeteilt hat, dass er die ganzen ZV Unterlagen + Titel herausverlangt. Er wird die ZV jetzt weiter betreiben.
Jetzt soll ich die Maßnahmen abrechnen.
Meine Frage:
Fällt eine Geschäftsgebühr gem. 2300 VV RVG an, wenn ich dem neuen Anwalt alle Unterlagen aus der ZV zusende?
Da bin ich überfragt....
Geschäftsgebühr in der ZV
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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nö.
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- Foren-Azubi(ene)
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Bin mir jetzt nicht sicher, aber: Wenn das Mandat beendet ist, dann ist die Herausgabe der Titel und Unterlagen an den ehemaligen Mandanten ja nichts besonderes und auch nicht gebührenauslösend, oder? In dem Fall wird es eben an den neuen Anwalt versandt. Würde mich sehr wundern, wenn man wegen der Herausgabe des, auf einen selbst lautenden, Titels Gebühren zahlen soll.