Abrechnung Sozialrecht

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rotzer

#1

20.11.2007, 14:20

Ich stehe mal wieder total auf dem Schlauch.

Haben vor Jahren für eine Mandantin Rente wg. voller Erwerbsminderung beantragt. Rente wurde auf Zeit gewährt. Abrechnung ist erfolgt.

Nun haben wir Weitergewährung beantragt.

Kann ich hier nochmal abrechnen oder gehört das zum ersten Antrag dazu? Ist wahrscheinlich eine total blöde Frage, aber von der Abrechnung im Sozialrecht hab ich einfach zu wenig Ahnung. Wär schön, wenn mir jemand helfen kann.

Vielen Dank schon mal im Voraus.
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LuzZi
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#2

20.11.2007, 14:22

Meiner Meinung nach eine neue Angelegenheit.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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butterflybabe
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#3

20.11.2007, 14:27

M. E. ist das auch eine neue Angelegenheit.
rotzer

#4

20.11.2007, 14:29

Ok, danke für eure Hilfe :)
Marge
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#5

21.11.2007, 09:36

Noch ne Anmerkung: Die Angelegenheit "Rente" rechtfertigt i.d. Regel eine Gebühr über der MG, wg. der erhöhten Bedeutung für den Mdt.
rotzer

#6

21.11.2007, 09:56

Wir hatten eine Vergütungsvereinbarung, aber danke für den Tip. Werd ich mir für die nächste Sache merken :)
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