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Anna1206
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#1
25.10.2016, 14:32
Hallo zusammen,
komme hier leider nicht weiter und finde nichts dazu im Forum.
Haben hier einen Titel gegen 2 Schuldner (Gesamtschuldner).
Haben gegen den 1. Schuldner ZV eingeleitet. Vermögensauskunft, Antrag auf Haftbefehl etc. war alles erfolglos.
Kann ich jetzt gegen den 2. Schuldner auch die ganzen entstandenen Kosten vom 1. Schuldner übernehmen? also die ganzen Gebühren und Auslagen (GV Kosten, GK Kosten für Antrag auf Haftbefehl usw.)?
Vielen Dank für die Hilfe
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Aelizia
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#2
25.10.2016, 14:35
Ja, eben weil es Gesamtschuldner sind.
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Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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#3
25.10.2016, 15:17
§ 788 ZPO: Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" ![134](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=134)
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Anna1206
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#4
07.11.2016, 09:29
Vielen Dank für die Antworten
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