Hallo zusammen,
ich habe zwar im Forum schon gestöbert und durchgeschaut ob ich was dazu finde, nur leider treffe ich nicht auf meinen Fall :/
Habe hier eine Akte vorliegen, der einen Beratungsschein des AG aufweist.
In der Sache selbst haben wir nur die Akte angelegt und die Mandantin beraten. An die Gegenseite haben wir nicht versandt.
Kann ich jetzt nur die Beratung auch ggü. dem AG abrechnen? und wenn ja, welche Gebühr ist das?
oder kann ich nur die 15,00 € von d. Mandantin anfordern?
LG Anna
Beratungsschrein abrechnen ggü AG
- Pepples
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Schau mal in die VV-Nr. 2500 und folgende und dann sag, was Du meinst abrechnen zu können.
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Die 2500 VV RVG ist ja die, die ich neben dem Beratungsschein beim Mandanten abrechnen kann. Ich wollte halt wissen, ob ich diese auch bei dem AG abrechnen kann anstelle mit dem Mandanten.
und zweitens, kann ich da nicht die 2501 VV RVG nehmen?
Ich sehe da keine Unterschied hinsichtlich meines Falls
bei meinem ist ja auch keine gebührenpflichtige Tätigkeit neben der Beratung entstanden, genau wie bei der Nr. 2501 Abs 1 VV RVG genannt.
Ich verstehe den Unterschied da nicht ganz :/
und zweitens, kann ich da nicht die 2501 VV RVG nehmen?
Ich sehe da keine Unterschied hinsichtlich meines Falls
bei meinem ist ja auch keine gebührenpflichtige Tätigkeit neben der Beratung entstanden, genau wie bei der Nr. 2501 Abs 1 VV RVG genannt.
Ich verstehe den Unterschied da nicht ganz :/
- niva
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die 2500 VV RVG kannst du gegenüber dem Mdt abrechnen, musst du aber nicht. die hat nichts mit dem Gericht zu tun. es steht ja dabei "Die Gebühr kann erlassen werden."
die Nr. 2501 VV RVG ist entstanden, das hast du richtig erkannt. das ist die, die du gegenüber dem Gericht abrechnest.
die Nr. 2501 VV RVG ist entstanden, das hast du richtig erkannt. das ist die, die du gegenüber dem Gericht abrechnest.
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vielen Dank für die Antwort
also habe ich es nun richtig verstanden, ich kann die 2501 ggü dem Gericht abrechnen für die Beratung? auch wenn wir da nach außen nicht tätig waren?
tut mir leid für die ganzen Fragen >.< Beratungssachen machen wir hier kaum
also habe ich es nun richtig verstanden, ich kann die 2501 ggü dem Gericht abrechnen für die Beratung? auch wenn wir da nach außen nicht tätig waren?
tut mir leid für die ganzen Fragen >.< Beratungssachen machen wir hier kaum
- niva
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ja. eben weil er ihr ja nicht nach außen tätig gewesen seid, ist es ja eine Beratung. wenn ihr nach außen tätig werdet, dann gibt es auch keine 2501.Anna1206 hat geschrieben:also habe ich es nun richtig verstanden, ich kann die 2501 ggü dem Gericht abrechnen für die Beratung? auch wenn wir da nach außen nicht tätig waren?
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