Genau, habe ich aber auch nicht behauptet. Aus dem Grunde habe ich ja auch den fehlenden Zustellnachweis erwähnt.samsara hat geschrieben:Beides am gleichen Tag beantragt heißt ja nicht, dass der Pfüb schon erlassen wurde.Else007 hat geschrieben:Die Benachrichtigung des VZV an den DS ist aber dennoch zu berücksichtigen, da die Pfändung ja innerhalb eines Monats zu bewirken ist. Und diese Frist gilt ab Zustellung der Benachrichtigung des VZV an DS. Der Pfändungsantrag ist hier zeitgleich erfolgt, Zustellnachweis fehlt aber noch. Ich nehme an, dass Wölfchens Cheffe diese Frist notiert haben möchte?samsara hat geschrieben:Es gibt keine Frist für ein neues VZV. Ein 2. VZV macht man in der Regel dann, wenn man davon ausgehen kann, dass der Pfüb nicht innerhalb der Monatsfrist zugestellt wird. Das 2. VZV sichert allerdings nicht den Rang des 1. VZV.
Hast Du vom Vollstreckungsgericht schon die Info erhalten, dass der Pfüb erlassen wurde?
Also Wölfchen, ich würde auch mal bei Gericht tel. nachfragen, ob Pfüb erlassen und (wann) zugestellt worden ist.