Neues VZV

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Else007
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#11

14.06.2016, 18:28

samsara hat geschrieben:
Else007 hat geschrieben:
samsara hat geschrieben:Es gibt keine Frist für ein neues VZV. Ein 2. VZV macht man in der Regel dann, wenn man davon ausgehen kann, dass der Pfüb nicht innerhalb der Monatsfrist zugestellt wird. Das 2. VZV sichert allerdings nicht den Rang des 1. VZV.

Hast Du vom Vollstreckungsgericht schon die Info erhalten, dass der Pfüb erlassen wurde?
Die Benachrichtigung des VZV an den DS ist aber dennoch zu berücksichtigen, da die Pfändung ja innerhalb eines Monats zu bewirken ist. Und diese Frist gilt ab Zustellung der Benachrichtigung des VZV an DS. Der Pfändungsantrag ist hier zeitgleich erfolgt, Zustellnachweis fehlt aber noch. Ich nehme an, dass Wölfchens Cheffe diese Frist notiert haben möchte? :kopfkratz
Beides am gleichen Tag beantragt heißt ja nicht, dass der Pfüb schon erlassen wurde.
Genau, habe ich aber auch nicht behauptet. Aus dem Grunde habe ich ja auch den fehlenden Zustellnachweis erwähnt.
Also Wölfchen, ich würde auch mal bei Gericht tel. nachfragen, ob Pfüb erlassen und (wann) zugestellt worden ist.
LG, Else (alt genug, es besser zu wissen...jung genug, es trotzdem zu tun :teufel )
Sonnenkind
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#12

14.06.2016, 19:55

Ist aber immer noch die Frage von Soenny offen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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