Neues VZV

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Wölfchen94
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#1

14.06.2016, 10:44

Hallöchen,

folgender Sachverhalt:

Wir haben zeitlich VZV und Pfüb in den Gerichtsgang gereicht.
Ich sollte nun die Frist für das neue VZV notieren, kann mir jemand sagen wie lang diese Frist ist? Die Sachbearbeiterin ist leider nicht da und sonst weiß auch niemand genau Bescheid :kopfkratz
Wir haben noch keine Zustellung des VZV oder des Pfüb.
Heute hat der Schuldner allerdings (wohl auf das VZV) die Forderung bezahlt. Jetzt sind dann natürlich noch die Kosten für den Pfüb offen. Schreibe ich jetzt an den Drittschuldner das nurnoch die Differenz zu pfänden ist?

Sorry ich stell mich mal wieder doof an :patsch
Tonika
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#2

14.06.2016, 11:22

Die Frist beträgt gem. § 845 II ZPO einen Monat. Bis dahin muss der Pfüb zugestellt sein.

Wenn der Pfüb schon erlassen wurde, dann würde ich dem DS schreiben, dass der Schuldner eine Teilzahlung geleistet hat und welcher Restbetrag offen ist (bzw dass noch GVZ-Gebühren für die Zustellung anfallen etc).
Wenn der Pfüb noch nicht erlassen wurde, dann könnte man ihn theoretisch noch zurücknehmen, aber ob das Sinn macht, ist fraglich. Ich würde in dem Fall warten, bis der Pfüb erlassen wurde.

Liebe Grüße.
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Else007
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#3

14.06.2016, 11:31

Jawoll, und ich schiebe ergänzend noch hinterher: Das VZV hat die Wirkung eines Arrestes, sofern die Pfändung innerhalb eines Monats bewirkt wird, was ihr ja zeitgleich mit dem Antrag auf Erlass des Pfüb veranlasst habt. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Benachrichtigung zugestellt ist, also brauchst Du hierfür noch den Zustellnachweis, um die Frist notieren zu können.

In diesen Fällen (wie von Dir geschildert), haben wir auch immer den DS informiert und auch den S noch mal zur Zahlung der Differenz aufgefordert (er scheint ja da derzeit auch kooperativ zu sein).
LG, Else (alt genug, es besser zu wissen...jung genug, es trotzdem zu tun :teufel )
samsara
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#4

14.06.2016, 11:40

Es gibt keine Frist für ein neues VZV. Ein 2. VZV macht man in der Regel dann, wenn man davon ausgehen kann, dass der Pfüb nicht innerhalb der Monatsfrist zugestellt wird. Das 2. VZV sichert allerdings nicht den Rang des 1. VZV.

Hast Du vom Vollstreckungsgericht schon die Info erhalten, dass der Pfüb erlassen wurde?
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Else007
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#5

14.06.2016, 12:01

samsara hat geschrieben:Es gibt keine Frist für ein neues VZV. Ein 2. VZV macht man in der Regel dann, wenn man davon ausgehen kann, dass der Pfüb nicht innerhalb der Monatsfrist zugestellt wird. Das 2. VZV sichert allerdings nicht den Rang des 1. VZV.

Hast Du vom Vollstreckungsgericht schon die Info erhalten, dass der Pfüb erlassen wurde?
Die Benachrichtigung des VZV an den DS ist aber dennoch zu berücksichtigen, da die Pfändung ja innerhalb eines Monats zu bewirken ist. Und diese Frist gilt ab Zustellung der Benachrichtigung des VZV an DS. Der Pfändungsantrag ist hier zeitgleich erfolgt, Zustellnachweis fehlt aber noch. Ich nehme an, dass Wölfchens Cheffe diese Frist notiert haben möchte? :kopfkratz
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#6

14.06.2016, 12:12

Else007 hat geschrieben:
samsara hat geschrieben:Es gibt keine Frist für ein neues VZV. Ein 2. VZV macht man in der Regel dann, wenn man davon ausgehen kann, dass der Pfüb nicht innerhalb der Monatsfrist zugestellt wird. Das 2. VZV sichert allerdings nicht den Rang des 1. VZV.

Hast Du vom Vollstreckungsgericht schon die Info erhalten, dass der Pfüb erlassen wurde?
Die Benachrichtigung des VZV an den DS ist aber dennoch zu berücksichtigen, da die Pfändung ja innerhalb eines Monats zu bewirken ist. Und diese Frist gilt ab Zustellung der Benachrichtigung des VZV an DS. Der Pfändungsantrag ist hier zeitgleich erfolgt, Zustellnachweis fehlt aber noch. Ich nehme an, dass Wölfchens Cheffe diese Frist notiert haben möchte? :kopfkratz
Beides am gleichen Tag beantragt heißt ja nicht, dass der Pfüb schon erlassen wurde.
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#7

14.06.2016, 12:14

Danke für die schnellen und vielen Antworten! :)
Also mir wurde hier gesagt, dass wir eine Frist für ein neues VZV notieren, direkt nachdem wir das erste abgeschickt haben...also ich schätze mal 3 wochen? :kopfkratz

Ich habe noch gar nichts. Keine Mitteilung zwecks der Zustellung und auch keine Mitteilungen des Gerichts. Die Sachen sind erst vor knapp zwei Wochen raus gegangen. Ich habe aber eben keine Frist notiert für das neue VZV :pfeif
Und das soll ich nachholen. Und jetzt ist mir leider unklar was das für eine Frist sein soll. Vielleicht 4 Wochen, wenn dann noch eine Zustellnachricht da ist?


Ich werde den DS jetzt anschreiben das ein bestimmter Betrag da ist und wegen dem Rest die Forderung aufrecht erhalten wird.
Und ich schreibe dem Schuldner nochmals er solle den Restbetrag zahlen.
samsara
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#8

14.06.2016, 12:31

Ich gehe mal davon aus, dass es eine Kontopfändung ist.

Wenn das VZV vor zwei Wochen raus ist, hat der Schuldner die Bank sicherlich angewiesen, aufgrund des VZV zu zahlen. In solchen Fällen schreibe ich die Bank immer an und teile mit, dass zeitgleich mit dem VZV der Pfüb beantragt wurde und dass nach dessen Zustellung noch die Kosten für den Pfüb zu zahlen sind. Hat bislang immer geklappt.

Blöd, dass Du nicht weißt, wann das VZV zugestellt wurde. Dann wüsstest Du zumindest, wann die Frist für die Zustellung des Pfübs abläuft. Ggf. mal beim Drittschuldner nachfragen, wann die Zustellung erfolgt ist. Du kannst auch beim Vollstreckungsgericht nachfragen, ob der Pfüb schon erlassen wurde, bzw. wann er "ungefähr" erlassen wird.
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#9

14.06.2016, 12:33

Oder ob erst die Gerichtskosten angefordert werden müssen .....
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#10

14.06.2016, 13:36

Ja es ist eine Kontopfändung.
Der Schuldner hat selbst gezahlt. Nicht der Drittschuldner.
Habe den DS angeschrieben das die Pfändung in der Höhe der Zahlung zurückgenommen wird aber der Rest noch offen steht und weiter gepfändet wird.

Ich weiß leider nicht wann und ob das VZV zugestellt worden ist. Ich denke aber mittlerweile müsste es dort eingangen sein.
Sollte ich noch eine Woche verfristen? Dann sind drei Wochen um.
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