Übersendung von KFB und VU an Gegenseite

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RefaJBC2015
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#1

02.06.2016, 14:11

Liebe Nutzer,

ich soll in einer Sache einen KFB und ein VU beide vollstreckbare Ausgertigungen an die Gegenseite senden ( haben keinen Anwalt). Ist es üblich die Zinsen für die Gegenseite auszurechnen. Wenn ja wie wird das gemacht. Rechnent man dann von datum seit bis zum Datum der Ausfertigung des KFBs/VUs ?


Vielen Dank in Vorraus
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elise98de
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#2

02.06.2016, 14:13

Warum willst du die vollstreckbaren Ausfertigungen an die Gegenseite, die offenbar zur Zahlung verpflichtet ist, übersenden? :kopfkratz Das verstehe ich nicht.
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#3

02.06.2016, 14:29

Wenn die Gegenseite die Forderung noch nicht komplett beglichen hat, bekommt sie auch nicht die Original-Vollstreckungstitel.
Ob die Zinsen vom Gläubigeranwalt betragsmäßig ausgerechnet werden oder nicht, hängt von der Kanzlei ab. Einige berechnen die Zinsen, andere verweisen nur auf die Zinsangaben lt. Titel. Eine Pflicht gibt es nicht, denn Zinsbeginn und -höhe ergeben sich ja aus dem jeweiligen Vollstreckungstitel. Damit dürfte dann auch Deine zweite Frage beantwortet sein.
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#4

02.06.2016, 14:31

Nein ich meinte wird übersendet in Kopie mit Bitte um Zahlung.
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#5

02.06.2016, 14:34

Denen müsste doch sowohl das Urteil als auch der KFB durch das Gericht zugestellt worden sein. Ich würde hier einfach eine Vollstreckungsandrohung ohne entsprechende Kopien hinschicken. Bei RAM einfach in der ZV ein Forderungskonto anlegen mit den entsprechenden Zinsbeginnen und dann rechnet das Programm selbst.
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#6

02.06.2016, 15:11

elise98de hat geschrieben:Denen müsste doch sowohl das Urteil als auch der KFB durch das Gericht zugestellt worden sein. Ich würde hier einfach eine Vollstreckungsandrohung ohne entsprechende Kopien hinschicken. Bei RAM einfach in der ZV ein Forderungskonto anlegen mit den entsprechenden Zinsbeginnen und dann rechnet das Programm selbst.
Auszubildende sollten aber schon mal ansatzweise lernen, wie man sowas zu Fuß OHNE RAM ausrechnet... :teufel

Die Verzinsung wird normalerweise ab dem im Titel als Zinsbeginn genannten Datum bis zum aktuellen Datum berechnet. Zinsformel: k*p*t:100*360 (k = zu verzinsender Betrag, p = Zinsfuß, t = Zinstage); die Zinstage musst Du Dir ausrechnen, wobei der Monat immer mit 30 Tagen gerechnet wird.

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#7

02.06.2016, 15:32

skugga hat geschrieben:
elise98de hat geschrieben:Denen müsste doch sowohl das Urteil als auch der KFB durch das Gericht zugestellt worden sein. Ich würde hier einfach eine Vollstreckungsandrohung ohne entsprechende Kopien hinschicken. Bei RAM einfach in der ZV ein Forderungskonto anlegen mit den entsprechenden Zinsbeginnen und dann rechnet das Programm selbst.
Auszubildende sollten aber schon mal ansatzweise lernen, wie man sowas zu Fuß OHNE RAM ausrechnet... :teufel

Die Verzinsung wird normalerweise ab dem im Titel als Zinsbeginn genannten Datum bis zum aktuellen Datum berechnet. Zinsformel: k*p*t:100*360 (k = zu verzinsender Betrag, p = Zinsfuß, t = Zinstage); die Zinstage musst Du Dir ausrechnen, wobei der Monat immer mit 30 Tagen gerechnet wird.

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Da haste natürlich recht.
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