Ladungsfrist StPO/OWi

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carlyle001
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#1

24.05.2016, 11:01

Erstmal ein Hallo an alle,

vieleicht könnt ihr mir helfen.
Ich mache gerade mein Praktikum bei einem RA. Gestern haben wir eine Ladung in einer OWi-Sache per Fax bekommen. Der Termin ist am 30.05.2016.

Ladung: 23.05.2016
Termin: 30.05.2016

genau eine Woche. Nun soll aber gem. § 217 StPO zwischen Ladung und dem Tag der Hauptverhandlung eine Woche liegen, was hier ja nicht der Fall ist. Also ist ja die Ladungsfrist nicht eingehalten.

Nun überlegt der Anwalt Aussetzungsantrag zu stellen. Er scheint sich da aber selbst nicht sicher zu sein, so dass ich mich heute (bin allein im Büro) mal im I-Net informieren soll.

Sehe ich das bisher richtig?
Und was ist damit das die Ladung nur per Fax kam? Habe hier im I-Net was zu gefunden: Die Ladung bedarf einer förmlichen Zustellung durch entsprechende Zustellungsurkunde gem. §§ 182 ff. ZPO, denn mit der Zustellung der Ladung beginnt der Lauf der Ladungsfrist nach § 217.
Ist sonst noch etwas zu beachten?

Wäre super wenn jemand was dazu sagen kann, danke!!!
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Pepples
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#2

24.05.2016, 11:03

Welche Art von Praktikum machst Du? Im Rahmen des Studiums oder wie?
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carlyle001
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#3

24.05.2016, 11:09

Nein, im Rahmen meiner RENO-Umschulung.
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#4

24.05.2016, 11:27

Dann berichtige bitte deine Profilangabe, dass Du Umschüler zur Reno bist. :thx
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carlyle001
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#5

24.05.2016, 11:33

Ok, erledigt ;-)
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Adora Belle
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#6

24.05.2016, 11:54

Die Voraussetzungen für den Aussetzungsantrag liegen vor, aber ob der Anwalt den stellen will, können wir nun nicht für ihn entscheiden.
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