Zustellung Beschluss Einstweilige

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Jappi
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#1

23.07.2012, 14:07

Hallo,
hab mal ne echt dumme Frage. Haben eine Einstweilige Anordnung erwirkt ohne mündliche Hauptverhandlung. Heute ist Ausfertigung des Beschlusses gekommen von Gericht mit Hinweis, dass die Zustellung an den Antragsgegner durch dass Gericht veranlasst wurde.
Muss ich jetzt noch irgendwas machen? Vollstreckbare Ausfertigung oder sowas anfordern?
Jappi
Forenfachkraft
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#2

24.07.2012, 06:55

Kann mir denn keiner helfen? Ich glaub, ich muss nichts mehr machen, denn der Beschluss wurde ja durch das Gericht an den Antragsgegner zugestellt.
lisa19
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#3

24.07.2012, 15:46

hallo :wink1

ich würde beim Gericht rechtskraftattestat und die Zustellung an den Gegner auf dem Titel beantragen.

So machen wir das zumindest immer :smile:
Bin dann mal das Einhorn füttern.. :mist

... :niveau
Lori79
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#4

17.05.2016, 08:54

Hallo Zusammen,
ich habe auch jetzt eine Frage, wir haben eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz. Mein Chef sagt, ich muss dieses durch den GV zustellen lassen. Habe hier neu angefangen. In der alten Kanzlei hatten wir auch einige einstweiligen Anordnungen und wir mussten diese nicht zustellen lassen. Ist das von Gericht zu Gericht anders oder gibt es ein Gesetz? Muss eine Zustellung durch GV erfolgen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Lori79
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#5

17.05.2016, 09:38

Hallo jetzt bin ich schlauer: Die Zustellung in Familiensachen/Gewaschutzsachen werden durch das Gericht an den GV in Auftrag gegeben.
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