Ersatz von Rechtsanwaltskosten bei Widerruf

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Calypsostorm
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#1

01.04.2016, 18:48

Huhu,

ich stehe leider vor einem schier unmöglichen Problem.

Mein Chef hat mich gebeten herauszufinden, welchen Ersatz man in Anspruch nehmen kann,
wenn ein Mandant einen Anwaltsvertrag widerruft.

Hat vielleicht irgendjemand eine Idee?

LG
Chris0601
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#2

01.04.2016, 20:37

Wirklich widerruft oder kündigt?
Calypsostorm
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#3

02.04.2016, 12:09

Hey, gibts da einen Unterschied? Verstehe die Thematik nicht so.
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Pepples
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#4

02.04.2016, 18:51

In welchem Ausbildungsjahr bist Du?
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Calypsostorm
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#5

21.06.2016, 13:49

Im zweiten angekommen, wieso?
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Anahid
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#6

22.06.2016, 08:54

Widerruf eines Arbeitsvertrags gibt es nicht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

22.06.2016, 11:02

@Anahid Sie hatte doch Anwaltsvertrag geschrieben?! Also wahrscheinlich wenn der Mandant sein Mandat widerruft. Wusste gar nicht, dass ein Anwalt dafür Ersatz (ist da Verdienstausfall gemeint?) verlangen kann
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#8

22.06.2016, 11:24

:nachdenk Einen Anwaltsvertrag widerruft man nicht, es gibt ja auch keine entsprechende Widerrufsfrist. Man kündigt oder entzieht das Mandat. Ersatz für entgangene Anwaltskosten gibt es dann auch nicht, aber einmal angefallene Gebühren fallen nicht weg, sondern sind zu zahlen.
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#9

22.06.2016, 12:46

sandrasahra hat geschrieben:@Anahid Sie hatte doch Anwaltsvertrag geschrieben?! Also wahrscheinlich wenn der Mandant sein Mandat widerruft. Wusste gar nicht, dass ein Anwalt dafür Ersatz (ist da Verdienstausfall gemeint?) verlangen kann
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :lolaway
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#10

07.07.2016, 16:32

Dankeschön
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