VB von Mandant - was berechnen?

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Anna1206
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#1

28.05.2015, 16:43

Hallo zusammen :),

also da ich in der ZV noch nicht fit bin, brauche ich eure Hilfe.

Wir haben einen VB vom Mandanten bekommen (Mandant ist der Gläubiger). Unser Mandant hat alles selber gemacht... bis hin zum VB. Nun will mein Chef einen Kombi-Auftrag haben.

Nun haben wir den VB und meine Frage ist, welche Gebühren fallen da für unsere Bearbeitung an?
die 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 (MB) und die 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3308 (VB), fallen ja weg...

aber kann ich da trotzdem was ansetzen? und wenn ja, was?

Danke :kopfkratz
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Anahid
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#2

28.05.2015, 17:26

Selbstverständlich kannst Du die Gebühren der ZV (Nr. 3309 VV RVG) berechnen, wenn Ihr die ZV für den Mandanten betreibt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Anna1206
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#3

28.05.2015, 17:52

Vielen Dank für die Antwort :)
Ulili
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#4

29.05.2015, 08:19

Hallo und guten Morgen,

eine kurze Frage, wir waren außeregrichtlch tätig, dann Mahnverfahren, Antrag auf VB liegt vor, wird aber nicht beantragt, da zwischenzeitlich gezahlt wurde.

Da der Antrag nicht ans Gericht ist, bekomme ich doch neben der Gebühre für den MB auch die 3306 (0,5) oder?

Herzlichen Dank für Eure nette Hilfe,

:wink1
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#5

29.05.2015, 08:32

Ulili hat geschrieben:Hallo und guten Morgen,

eine kurze Frage, wir waren außeregrichtlch tätig, dann Mahnverfahren, Antrag auf VB liegt vor, wird aber nicht beantragt, da zwischenzeitlich gezahlt wurde.

Da der Antrag nicht ans Gericht ist, bekomme ich doch neben der Gebühre für den MB auch die 3306 (0,5) oder?

Herzlichen Dank für Eure nette Hilfe,

:wink1
Die Gebühr 3306 fällt nur an, wenn ihr Auftrag für das Mahnverfahren habt, dieses aber nicht eingeleitet habt.
Beispiel: Mandant spricht Donnerstag Nachmittag mit Anwalt und beauftragt ihn, MB zu beantragen.
Akte wird Freitag angelegt und der MB vorbereitet. Wegen Rückfragen an Mdt. kann er nicht versandt werden. Mandant meldet sich Freitag Mittag und teilt Zahlung mit. Da der MB noch nicht raus ist, hättet ihr dabei nur die 3306 verdient.

In eurem Fall ist das Mahnverfahren ja eingeleitet worden und es gibt nur eine 1,3 GG und eine 1,0 MB-Gebühr.
Mit Anrechnung natürlich.
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Ulili
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#6

29.05.2015, 08:38

Aaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhh *seufz*

Vielen Dank und einen schönen Tag!!!
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