![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
also da ich in der ZV noch nicht fit bin, brauche ich eure Hilfe.
Wir haben einen VB vom Mandanten bekommen (Mandant ist der Gläubiger). Unser Mandant hat alles selber gemacht... bis hin zum VB. Nun will mein Chef einen Kombi-Auftrag haben.
Nun haben wir den VB und meine Frage ist, welche Gebühren fallen da für unsere Bearbeitung an?
die 1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 (MB) und die 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3308 (VB), fallen ja weg...
aber kann ich da trotzdem was ansetzen? und wenn ja, was?
Danke
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)