Unser Mandant ist rechtsschutzversichert, Deckungszusage liegt vor. Schreibe ich nun jeweils eine Rechnung an die RSV und an den Mandanten?
4 Jahre mit den Kiddies zu Hause und schon sind grundlegende Sachen einfach weg, echt beängstigend....
Rechtsschutzversicherung
- tweetyS
- Kennt alle Akten auswendig
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- Wohnort: Großraum Stuttgart
Die Rechnung schreibst Du an die Rechtsschutzversicherung. Falls ein Selbstbehalt besteht, müsstest Du diesen allerdings noch mit dem Mandanten abrechnen.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: ReFa
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Original-Rechnung an Mandanten, Kopie an RSV
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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