Rechtsschutzversicherung

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mascha76
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#1

09.05.2015, 14:49

Unser Mandant ist rechtsschutzversichert, Deckungszusage liegt vor. Schreibe ich nun jeweils eine Rechnung an die RSV und an den Mandanten?
4 Jahre mit den Kiddies zu Hause und schon sind grundlegende Sachen einfach weg, echt beängstigend....
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tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
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#2

09.05.2015, 18:16

Die Rechnung schreibst Du an die Rechtsschutzversicherung. Falls ein Selbstbehalt besteht, müsstest Du diesen allerdings noch mit dem Mandanten abrechnen.
Jupp03/11

#3

09.05.2015, 18:40

Ich glaube, dass die Frage anders gemeint war.
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#4

09.05.2015, 19:18

Original-Rechnung an Mandanten, Kopie an RSV
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mascha76
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#5

10.05.2015, 16:59

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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