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Sevi83
Forenfachkraft
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#1

30.10.2007, 10:01

Guten Morgen zusammen.

Kindesunterhalt außergerichtlich. welche gebühren kann ich hier verlangen, bzw, was ist mein Streitwert?
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darkangel
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 353
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#2

30.10.2007, 10:05

Dein Streitwert ist der Kindesunterhalt x 12...
Ich hätte jetzt einfach nur die Geschäftsgebühr abgerechnet + Auslagen + USt...
Sevi83
Forenfachkraft
Beiträge: 121
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#3

30.10.2007, 10:06

danke dir...
Martina S.
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 12.10.2007, 10:21
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#4

30.10.2007, 12:23

Noch ne kleine Anmerkung: Eventuelle Rückstände kannst Du auch mit reinnehmen.

:D
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