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Sevi83
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#1
30.10.2007, 10:01
Guten Morgen zusammen.
Kindesunterhalt außergerichtlich. welche gebühren kann ich hier verlangen, bzw, was ist mein Streitwert?
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darkangel
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#2
30.10.2007, 10:05
Dein Streitwert ist der Kindesunterhalt x 12...
Ich hätte jetzt einfach nur die Geschäftsgebühr abgerechnet + Auslagen + USt...
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Sevi83
- Forenfachkraft
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Martina S.
- Foren-Praktikant(in)
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#4
30.10.2007, 12:23
Noch ne kleine Anmerkung: Eventuelle Rückstände kannst Du auch mit reinnehmen.