Gerichtsvollzieherkostenrechnung

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Benutzeravatar
A13
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 365
Registriert: 04.11.2010, 15:23
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

04.03.2015, 14:26

Hallo zusammen,

wir haben einen kombinierten ZV-Auftrag an einen GVZ übersandt. Zwischenzeitllich hat die Gegenseite auf Anforderung hin einen Teil der Forderung gezahlt, so dass wir darauf hin den GVZ darum gebeten haben, zunächst die ZV zurückzustellen. Dies tat er auch. Wenig später zahlte auch die Gegenseite den noch offen stehenden Betrag. Den Gerichtsvollzieher haben wir hierüber infomiert. Nun aber meine Frage: Wird hier noch eine Kostenrechnung vom GVZ kommen? Und was könnte er im Zweifel abrechnen? Fällt das eventuell unter eine nicht erledigte Amtshandlung?

LG und vielen Dank
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
tiko73

#2

04.03.2015, 17:39

Beim GV um Übersendung seiner KR bitten und mitteilen, dass gezahlt wurde.

Gesendet von meinem K011 mit Tapatalk
Antworten