Terminswahrnehmung für einen anderen Anwalt

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
reno-gimini
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 27.10.2014, 16:53
Beruf: ReNo-Azubi

#1

19.01.2015, 11:21

Hallo liebe Experten!
Wir haben für einen RA aus Köln einen Gerichtstermin bei uns in Berlin wahrgenommen. Nun soll ich ihm ggü. abrechnen. Habe noch nie so was gesehen und habe leider momentan niemanden im Büro den ich fragen könnte. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man eine volle Terminsgebühr abrechnet und eine halbe Verfahrensgebühr. Ist es richtig?
Danke im Voraus!
:thx
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

19.01.2015, 11:33

Je nach dem, was ihr mit dem anderen Anwalt vereinbart habt. Wir zahlen teilweise nur die Terminsgebühr.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
reno-gimini
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 27.10.2014, 16:53
Beruf: ReNo-Azubi

#3

19.01.2015, 11:37

Leider haben wir mit dem anderen Anwalt nicht besonderes vereinbart, so weit ich weiß. Es hieß nur "nach RVG".
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

19.01.2015, 11:42

Wenn nichts weiter vereinbart wurde, dann fällt eine halbe Verfahrensgebühr und die volle Terminsgebühr an.

Meistens wird entweder Gebührenteilung vereinbart, oder nur die Terminsgebühr zzgl. halber Auslagenpauschale.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
reno-gimini
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 27.10.2014, 16:53
Beruf: ReNo-Azubi

#5

19.01.2015, 11:57

Also 0,65 VerfG VV 3100, 1,2 TG VV 3104 und event. Auslagenpauschale?
Gibt es hier für 3100 irgedeine Vorbemerkungsnummer oder reicht es aus, wenn man im Betreff der Rechnung "Terminswahrnehmung mit Vollmacht" schreibt?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14431
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

19.01.2015, 12:13

Du brauchst die Gebührenziffern aus Abschnitt 4 - Einzeltätigkeit.
Antworten