Beschwerde an die Staatsanwaltschaft

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Karin N.
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#1

26.09.2014, 14:05

Hallo,

ich soll eine Beschwerde an die Staatsanwaltschaft schicken. Wie oft füge ich eine Abschrift bei und muss überhaupt eine beigefügt werden?

MfG
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Adora Belle
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#2

26.09.2014, 14:07

Keine Abschrift. Für wen sollte die denn sein?
Karin N.
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#3

26.09.2014, 14:12

Vielleicht für die Gegenseite, da sich die Staatsanwaltschaft zu ihren Gunsten das Verfahren eingestellt hat.

Wir hatten Strafanzeige gestellt.

Ok, Danke. :thx :thx :thx
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Adora Belle
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#4

26.09.2014, 14:15

Im Strafverfahren gibt es keine "Gegenseite". Der Beschuldigte erhält lediglich eine Mitteilung, wenn das Verfahren aufgrund Beschwerde wieder aufgenommen wurde. Ansonsten erfährt er gar nichts davon.
Piwi12
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#5

29.09.2014, 10:49

Im Strafverfahren erhält die STA nur 1 Abschrift und zwar die Originale.
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