Sicherheitsleistung für Zwangsvollstreckung
hi, wir haben eine bürgschaft im original von unserer mandantschaft erhalten und mein chef möchte diese weiterleiten. wäre es nicht sinnvoller, wenn man diese persönlich beim amtsgericht abgibt und sich das quittieren lässt?
Eine Prozessbürgschaft, wenn es sich um eine derartge handeln sollte, ist dem Gegner zuzustellen.
- mokey1
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aber Achtung, eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt wird nicht immer als Nachweis anerkannt.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
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Don Vito Corleone
genau § 108 ZPO, Zustellung über GV, falls keine Bevollmächtigung nachgewiesen ist.
Der Gegner bekommt das Original der Bürgschaft.
@Mokey1: Wie soll der die denn ordnungsgemäße bekommen?
@Mokey1: Wie soll der die denn ordnungsgemäße bekommen?
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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- mokey1
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Ich würd´s per GVZ oder per Post mit E/R zustellen, um eine ordnungsgemäße Zustellung nachweisen zu können.
Gem. § 751 ZPO "... darf mit der ZV nur begonnen werden, wenn die Sicherheitsleistung durch eine öffentliche oder eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen ... ist" und die Rechtsprechung sagt dazu, dass eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt nicht immer als Nachweis anerkannt wird.
Darum geh ich auf Nummer Sicher.
Gem. § 751 ZPO "... darf mit der ZV nur begonnen werden, wenn die Sicherheitsleistung durch eine öffentliche oder eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen ... ist" und die Rechtsprechung sagt dazu, dass eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt nicht immer als Nachweis anerkannt wird.
Darum geh ich auf Nummer Sicher.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
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ist richtig, du kannst aber auch selbst mit ZU zustellen lassen. Aber GVZ ist am sichersten, da kannst du nichts falsch machen.