Wo sind die Profis in Sachen Mahnbescheid ?

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stein
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#1

20.10.2007, 19:50

Folge Frage an die MB-Profis.

Wir haben eine Mdtín in einer Strafsache vertreten.
Ebenso den minderjährigen Sohn.

Die Mdt´in hatte Ratenzahlung versprochen.
Für ihre eigene Sache ebenso wie die Sache ihres Sohnes.

Doch leider zahlt sie nix.

Nun meinte Chefe, mach einen MB.

EINEN ?

Muss ich nicht zwei machen ?

Er meint nein, weil der Sohn ja noch minderjährig sei.

WAS SAGT IHR ?
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Teddybär14
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#2

20.10.2007, 19:57

Bin zwar kein Mahnbescheid Profi, nein gar gar nicht.
Aber ich würd einen machen gegen die Mutter

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
schindler1
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#3

20.10.2007, 20:07

Hi,

Du könntest 2 machen. Einmal in eigener Sache der Mutter und einen
gegen den Sohn, gesetzlich vertreten durch die Mutter.
Da aber die Mutter sowieso für den Sohn haftet, würde ich einen
Mahnbescheid in beiden Sachen gegen die Mutter beantragen!
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stein
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#4

20.10.2007, 20:12

@schindler1,
muss ich den Sohn in dem MB denn irgendwie erwähnen ?

Muss ich beide Forderungen addieren oder getrennt hinschreiben ?

Und wie geht das überhaupt, wenn man eine Forderung gegen den eigenen Mdt. hat ?

Gibt es dann auch einen Minderungsbetrag ?

Du sieht, ich hab keinen Plan !!!

Bin auf genau Hilfe angewiesen.
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Gast

#5

20.10.2007, 20:19

Also ich würde zwei getrennte MBs machen und zwar einmal die Forderung gegen die Mutter und im zweiten MB die Forderung gegen den Sohn, gesetzlich vertreten durch die Mutter. Dann hast du zwei Schuldner, gegen die du vollstrecken kannst und irgendwann wird ja auch der Sohn mal volljährig. Vielleicht kommst du so wenigstens zu ein bischen Kohle.

Wenn du eine Forderung gegen den eigenen Mandanten geltend machst trägst du dich selbst (respektive deinen Chef) als Antragsteller ein und den Mandanten als Antragsgegner.

Den Rechnungsbetrag gibst du dann als Hauptforderung ein.
Verzinsung nicht vergessen.
Dann würde ich Mahnkosten noch einsetzen (ca. 3,00 EUR pro Mahnung). Eine außergerichtliche Geschäftsgebühr kannst du m.E. nicht geltend machen, weshalb auch das mit dem Minderungsbetrag entfällt.

Viele Grüße

:)
Nauja

#6

20.10.2007, 20:27

Ich stimmt sunny34 zu!

2 MBe! Denn Du hast 2 verschiedene Schuldner und kannst -zumindest in ein paar Jahren- so gg. den Sohn vorgehen!

Wenn Dein Chef Antragsteller ist - ist er ja ;) - brauchst Du in dem Antragsteller-Feld gar nichts reinschreiben (so zumindest beim autom. Mahnverf.), Du lässt dieses Feld vollständig aus und trägst -wie sonst auch- Deinen Chef als RA ein :)
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stein
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#7

20.10.2007, 20:29

Dann hast du zwei Schuldner, gegen die du vollstrecken kannst und irgendwann wird ja auch der Sohn mal volljährig.
Er ist 16 J.
Wenn du eine Forderung gegen den eigenen Mandanten geltend machst trägst du dich selbst (respektive deinen Chef) als Antragsteller ein und den Mandanten als Antragsgegner.
Ok, mache ich.
Den Rechnungsbetrag gibst du dann als Hauptforderung ein.
Verzinsung nicht vergessen.
Ok, mache ich ebenfalls.
Eine außergerichtliche Geschäftsgebühr kannst du m.E. nicht geltend machen, weshalb auch das mit dem Minderungsbetrag entfällt.
Weil es unsere eigene Mandantschaft ist - oder warum ?

Ich bin blutiger Anfänger.
Mache nicht oft MB´s und das auch erst seit einem Jahr.
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schindler1
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#8

20.10.2007, 20:32

Den Sohn würde ich nicht mit in den MB aufnehmen, jedoch die Forderungen getrennt aufführen.
Mit dem Minderungsbetrag kenn ich mich nicht so toll aus, da ich
nicht für einen RA arbeite, also keine Gebühren geltend mache.
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stein
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#9

20.10.2007, 20:36

Also in eine Spalte z.B. € 500 und darunter in der Spalte nochmals € 500 .
So richtig ?

Ich komme aber noch nicht so ganz mit.
Also, wenn ich für einen Mdt. gegen dessen Schuldner einen MB mache, dann muss ich ja den Minderungsbetrag ausrechnen.
Der wird bei den neuen MB Vordurcken ja auch gesondert eingetragen.
Es wird ja von der Geschäftsgebühr (1,3 ) die 0,65 Gebühr plus Auslagen plus MwSt. dort eingetragen.

Ist das denn bei einem MB gegen die eigene Partei nicht so ?
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Gast

#10

20.10.2007, 20:49

Wann soll denn eine Geschäftsgebühr entstanden sein?

Ich stelle mir den Ablauf so vor:

Strafverfahren gegen Mandantin (Mutter) beendet; Rechnung über 500,00 EUR gestellt.

Strafverfahren gegen Sohn beendet; Rechnung über z.B. 700,00 EUR gestellt.

Rechnung Mutter nicht bezahlt. Mahnung an Mandantin (Mutter) geschickt.
Rechnung Sohn nicht bezahlt. Mahnung an Mutter geschickt.

So und jetzt beantragst du einen MB gegen die Mandantin (Mutter). Du warst doch also außergerichtlich gar nicht tätig oder? Dann ist ja auch eine Geschäftsgebühr nicht angefallen.

Im MB-Antrag gibst du in Zeile 32 (?) dann den Anspruchsgrund (Katalog-Nr.24), Rechnung, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und in der letzten Zeile den Rechnungsbetrag (z.B. 500,00) ein.

Dann in Zeile 43(?) die Verzinsung des Hauptforderungsbetrages und bei den Auslagen des Antragstellers die Mahnkosten (10,00 EUR)

Das wars dann. Vorsteuerabzugsberechtigung, Streitgericht etc. gehe ich davon aus, dass du weist, wo du das eintragen musst oder?

Dann ein [glow=red]neuer [/glow]MB. Antragsgegner ist jetzt der Sohn, gesetzlich vertreten durch die Mutter. Eintragen wie oben, jetzt halt Rechnungsbetrag 700,00 EUR.

Ich kenne mich im Strafrecht jetzt nicht so gut aus, denke aber, dass dein Chef Mutter und Sohn in verschiedenen Angelegenheiten vertreten hat und deshalb auch zwei Rechnungen gestellt hat.

Ach so; meine Angaben beziehen sich auf das automatische Mahnverfahren. Ich denke, das gibts in NRW auch.

Viele Grüße
:)
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