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DrückdenKnopf
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#1
17.06.2014, 08:37
Guten morgen,
Wir bearbeiten im vertretungsunterrich aufgaben zur zv. Neu ist der Pfüb. Es sollen 20€ gk mitberechnet eerden. Soweit ok. Aber wo gehören die hin? In die forerungsaufstellung als frühere zvkosten oder in die anwaltsrechnung??? Dankeee
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Kurt Tucholsky (1890-1935)
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supibaerchi
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#2
17.06.2014, 09:20
Eigentlich werden die im PfÜB bei den Anwaltskosten mit aufgeführt.
Also als Kosten für diesen Beschluss: GK + AK
In die Forderungsaufstellung noch nicht, denn zu diesem Zeitpunkt sind sie ja noch nicht angefallen. Erst mit Eingang bei Gericht werden diese Kosten fällig.
Liebe Grüße
Bärchi