Übungsaufgaben Berechnung zugewinnausgleich

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Jimmy.
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#11

27.05.2014, 22:13

Liebe devilwingz!
Früher hat man die Schulden des Anfangsvermögen nicht berücksichtigt - heute ist das anders. Die Schulden werden immer berücksichtigt! In deinem Fall mit Schulden rechnest du:

EV Mann 30.000
AV Mann - 20.000
= 10.000 (€)

EV Frau 40.000
AV Frau - (-) 10.000
= 50.000 (€) - Denk dran: Minus & Minus ergibt +!

Und dann die übliche Rechnung.

LG :)
devilwingz
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#12

02.06.2014, 14:02

Vielen Dank :D hab nur leider das Problem, dass unsere Lehrerin uns gesagt hat, dass die Schulden NICHT berücksichtigt werden und man dadurch kein negatives Anfangsvermögen haben kann. Sie ist jetzt schon mehrere Wochen hintereinander krank und auf meine Email reagiert sie auch nicht, Klausur ist am Donnerstag. Allerdings erzählte mir mein Chef in den letzten Tagen auch, dass es seit dem 01.01.2009 geändert wurde und laut 1374 Abs. 3 BGB die Schulden mitberechnet werden. Mal sehen, was sie am Donnerstag sagt :pfeif
mrsgoalkeeper
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#13

02.06.2014, 15:31

Vielleicht sollte sich Eure Lehrerin mal mit der aktuellen Rechtslage vertraut machen. :wink:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Adora Belle
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#14

02.06.2014, 15:37

Oh Mann. Schau ins Gesetz, hör auf Deinen Scheffe, und lies hier mit. Schule wird offenbar überbewertet. :-| Ich kann langsam verstehen, dass die Azubis das Gefühl haben, dort nur ihre Zeit abzusitzen.
devilwingz
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#15

22.07.2014, 10:08

Also nach langem Warten habe ich doch noch eine E-Mail von meiner Klassenlehrerin bekommen, wo sie mir Antworten und Hilfestellungen gegeben hat. Sie hat sich da auf die alten Arbeitsblätter ihrer alten Kollegin verlassen :shock:

Vielen Dank für eure Hilfe, ihr habt mir im letzten Moment noch geholfen! :D
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