ich brauche bitte nochmals Eure Hilfe bei einer Endabrechnung.
Wir haben für unseren Mandanten (wir sind Beklagte) einen Rechtsstreit in der I. Instanz durch Urteil beim LG gewonnen. Die Klägerin legt gegen das Urteil „fristwahrend“ Berufung ein mit der Bitte, dass wir uns kollegialiter noch nicht legitimieren. Klägerin unterbreitet sodann ein Vergleichsangebot, welches nach einigem Hin und Her im Wege des Anwaltsvergleiches nach § 796 a ZPO angenommen wird. Lt. Vergleichstext trägt
• die Klägerin (also die Gegenseite) die Kosten des Rechtsstreits
• die Klägerin nimmt die Berufung zurück, wir stellen keinen Kostenantrag (da wir uns ja auch noch nicht bestellt hatten).
Meine Frage ist nun, was kann ich hier abrechnen? Ich bin leider komplett ratlos
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Vielen lieben Dank und viele Grüße…