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Habibi
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#1
27.12.2013, 15:14
Ich hatte den Fall bisher nicht gehabt.
Wir haben ein Urteil § 495 a ZPO, dass noch nicht zugestellt werden konnte da, die Beklagte sich nach Ungarn abgemeldet hat. Ich habe allerdings die Anschrift.
Kann ich dem Gericht einfach diese Anschrift schicken?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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tweetyS
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#2
27.12.2013, 16:16
Gibt es keinen Proz.bev.?
Besteht die Aussicht, dass Gegenseite wieder einen Wohnsitz in Deutschland haben wird?
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Habibi
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#3
20.02.2014, 12:16
Nein, es gibt leider keinen Prozessbevollmächtigten.
Ich glaube nicht, dass er nach Deutschland kommt.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#4
20.02.2014, 12:29
Wenn Dir der neue Aufenthalt des Beklagten bekannt ist, kannst Du auch eine Adresse im Ausland angeben. Warum denn nicht?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Janaaa
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#5
10.04.2014, 16:37
Ich habe hierzu auch mal eine Frage.
Urteil konnte unter der Adresse in Deutschland nicht mehr zugestellt werden, also habe ich denen die Adresse in Belgien mitgeteilt, die mir bereits bekannt war. Jetzt sollte der Kostenfestsetzungsbeschluss auch noch zugestellt werden. Allerdings scheint der Schuldner schon wieder weiter gezogen zu sein... wie bekomme ich jetzt seine neue Adresse raus, wenn er zuletzt in Belgien gemeldet war?
Danke für die Hilfe
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Janaaa
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#6
14.04.2014, 11:04
Kann mir keiner helfen?
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)