Ich bräuchte mal wieder Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Der Streitwert wird auf 700.000 Euro festgesetzt und der Vergleichswert auf 1.600.000 Euro. Dabei tragen die Beklagten als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Wir vertreten hier die Klägerseite.
Mein Problem ist hier der Kostenfestsetzungsantrag.
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Ich wollte folgende Kostenfestsetzung beantragen:
GW: 700.000 Euro
1,3 VG
GW: 900.000 Euro
0,8 VG
=> § 15 III prüfen
GW: 1.600.000 Euro
1,2 TG
Nun habe ich mit der zuständigen Rechtspflegerin telefoniert. Sie meinte, sie würde die Abrechnung monieren. Da die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben wurden, muss alles, was mit dem Vergleich zutun hat, raus. D.h. ich darf lediglich abrechnen:
GW: 700.000 Euro
1,3 VG
1,2 TG
Seht Ihr das genauso? Sie meinte, wenn ich einen § finde, der etwas anderes sagt, dann lässt sie sich auch eines Besseren belehren. Leider habe ich nichts gefunden. Trotzdem finde ich die Abrechnung nicht richtig. Was sagt Ihr?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)