§ 15 III RVG

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Nanny36
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#1

16.03.2014, 15:45

Hey Leute,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ein Rechtsanwalt wird beauftragt, eine Klage über 29.000,00 EUR einzureichen. Vor Klageerhebung zahlt der Gegner 7.000,00 EUR. Im abschließenden Termin, verkündet das Gericht das Urteil.

Welche Vergütung kann der Rechtsanwalt berechnen?
peppo
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#2

16.03.2014, 15:51

Also wurde die Klage über € 22.000 eingereicht, oder haben sich Zahlung und Klage überschnitten?
Nanny36
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#3

16.03.2014, 15:58

Genau. Nein es hat sich nicht überschnitten.
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Adora Belle
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#4

16.03.2014, 19:11

Das ist doch sicher eine Schulaufgabe. Dafür erhältst Du hier üblicherweise Hilfe, aber keine Komplettlösung. Bitte erstmal die eigenen Gedanken posten.
Nanny36
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#5

16.03.2014, 19:38

Ich weiß, dass ich die Terminsgebühr (890,40 EUR), Verfahrensgebühr nach den §§ 3100 und 3101 (964,60 EUR und 324,00 EUR), die Post- und Telekommunikationspauschale (20,00 EUR) und die Mehrwertsteuer (aus meinen Werten wäre es 417,81 EUR) berechnen kann. Ich würde dabei auf einen Endbetrag von 2616,81 EUR kommen. Allerdings habe ich die Vermutung, dass ich etwas falsch gemacht habe bei meiner Berechnung, da das richtige Ergebnis eigentlich 2418,44 EUR sein müsste. Kann mir da jemand weiterhelfen ?
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Pepples
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#6

16.03.2014, 19:41

Das ist schön, dass Du die Gebührenbeträge aufgeschrieben hast, aber die Werte, aus denen Du die berechnet hast, wären hilfreicher. :wink: Dann müssen wir nicht extra in der Tabelle suchen.
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Nanny36
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#7

16.03.2014, 19:58

1,2 Terminsgebühr aus 22.000,00 EUR; 1,3 Verfahrensgebühr aus 22.000,00 EUR und 0,8 Verfahrensgebühr aus 7.000,00 EUR
Andy
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#8

17.03.2014, 00:52

Da du 2 Verfahrensgebühren hast, musst du die Prüfung nach §15 III RVG machen. Der Thread heißt doch auch schon so, da frage ich mich, warum du die nicht gemacht hast?
Wer nicht mehr versucht besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.
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