Wenn der Anwalt den Auftrag hat, die Forderung gerichtlich geltend zu machen, dann aber ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben macht, erhält er keine 2300 VV RVG.
Er kriegt eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3101 Nr, 1 VV RVG
Dazu natürlich noch die Verfahrensgebühr für MB und VB....
Wenn der Auftrag lautete, die Forderung geltend zu machen, dann bekommt er die Geschäftsgebühr.
Übungsaufgabe RVG
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Zuletzt geändert von katinka0508 am 02.12.2013, 16:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Wenn Du einen <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> (RVG-Kommentar, 21. Aufl.) hast, schau dort mal unter VV 3101 Rdnr. 63
Dann dürfte sich Deine Aufgabe nachvollziehen lassen Stichwort "mehrere Verfahrensgebühren"
Ich würde jedenfalls auch keine Geschäftsgebühr in Ansatz bringen, wenn in der Aufgabenstellung tatsächlich von Anfang an "gerichtliche Geltendmachung" als unbedingter Auftrag an den RA gestellt wurde.
Dann dürfte sich Deine Aufgabe nachvollziehen lassen Stichwort "mehrere Verfahrensgebühren"
Ich würde jedenfalls auch keine Geschäftsgebühr in Ansatz bringen, wenn in der Aufgabenstellung tatsächlich von Anfang an "gerichtliche Geltendmachung" als unbedingter Auftrag an den RA gestellt wurde.
Ciao Kasi
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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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@Pisten_hun83: ich habe die aufgabe gelesen. wenn der mandant aber mit klageauftrag kommt, wird der RA wohl nicht erstmal mit einem aufforderungsschreiben beginnen, wo er weniger abrechnen kann.
Ich schätze darauf will die Übungsaufgabe auch erstmal hinaus - aber korrigiert mich falls ich falsch liege.
Ich schätze darauf will die Übungsaufgabe auch erstmal hinaus - aber korrigiert mich falls ich falsch liege.
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Ich bin jetzt grad von unserer Praxis ausgegangen, wie wir das hier immer machen, sorry
Wir machen das immer so: Erst Aufforderungsschreiben, dann MB. Tschuldigung.
Ihr habt Recht
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Liebe Grüße
das Pisten-huhn
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Stimmt, Liesel
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@anisort: was hast du denn nun abgerechnet?
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Es ist ja eben "nur" eine Übungsaufgabe, da kann es schon gut sein, dass der Anwalt außergerichtlich tätig wird, obwohl er den Auftrag hatte, es gerichtlich geltend zu machen. Ist eine sehr schöne Falle....
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@Anisort
mich würde auch mal die vorgegebene Lösung der Aufgabe interessieren
mich würde auch mal die vorgegebene Lösung der Aufgabe interessieren
Ciao Kasi
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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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Mir kommen 2 Möglichkeiten in den Sinn (in keiner davon ist eine GeschG. da es direkten Auftrag gegeben hat, die Sache gerichtlich geltend zu machen):
I.
0,8 Verf.geb. Nr. 3101 Nr. 1 VV (Wert: 17.000,00 €)
1,0 Verf.geb. Nr. 3305 VV (Wert: 12.000,00 €)
Prüfung gem. § 15 III (1,0 aus 17.000,00 €, den niedrigeren Wert nehmen)
0,3 Erh.geb. Nr. 1008 VV (Wert: 17.000,00 €)
0,5 Verf.geb. Nr. 3308 VV (Wert: 12.000,00 €)
Post- u. Tele. Nr. 7002 VV
19 % Ust Nr. 7008 VV
II.
Anstelle der 3101 Nr. 1 VV würde ich evtl. die 3306 VV nehmen. Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber je mehr ich drüber nachdenke, desto besser gefällt mir I. ;D
I.
0,8 Verf.geb. Nr. 3101 Nr. 1 VV (Wert: 17.000,00 €)
1,0 Verf.geb. Nr. 3305 VV (Wert: 12.000,00 €)
Prüfung gem. § 15 III (1,0 aus 17.000,00 €, den niedrigeren Wert nehmen)
0,3 Erh.geb. Nr. 1008 VV (Wert: 17.000,00 €)
0,5 Verf.geb. Nr. 3308 VV (Wert: 12.000,00 €)
Post- u. Tele. Nr. 7002 VV
19 % Ust Nr. 7008 VV
II.
Anstelle der 3101 Nr. 1 VV würde ich evtl. die 3306 VV nehmen. Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber je mehr ich drüber nachdenke, desto besser gefällt mir I. ;D
Wer nicht mehr versucht besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.