Folgendes:
gegen unseren Mahnbescheid hat der Gegner Widerspruch erhoben. jetzt wurde die sache an das AG weitergegeben. Jetzt sollen wir unsere Anspruchsbegründung einreichen, also unsere Klage.. wie ist es denn mit den verauslagten Gerichtskosten für MB und VB , was unser Mandant nach dem Widersprch zahlen musste. wann kann ich die geltend machen, in der Klage haben wir nämlich nur die Forderung geltend gemacht...
danke im Voraus
Klageverfahren/verauslagte Gerichtskosten
Wie bitte? Irgendwie verstehe ich nicht richtig.
Die Gerichtskosten bekommst du höchstens erstattet, wenn Ihr obsiegt und der Gegner zur Zahlung der Kosten verurteilt wird. Dann werden die GK mit in den KFB aufgenommen.
Die Gerichtskosten bekommst du höchstens erstattet, wenn Ihr obsiegt und der Gegner zur Zahlung der Kosten verurteilt wird. Dann werden die GK mit in den KFB aufgenommen.
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
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Genau, die werden doch erst in den KFB mitgenommen.
Hab das bei uns noch nie anders gesehen.
Hab das bei uns noch nie anders gesehen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
will ja jetzt nicht frech sein, aber habe gerade auch beiträge gelesen, wo nach dem wort "danke" noch kommentare geschrieben wurden. werde aber in zukunft besser drauf achten!