Klageverfahren/verauslagte Gerichtskosten

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Sevi83
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#1

15.10.2007, 11:31

Folgendes:

gegen unseren Mahnbescheid hat der Gegner Widerspruch erhoben. jetzt wurde die sache an das AG weitergegeben. Jetzt sollen wir unsere Anspruchsbegründung einreichen, also unsere Klage.. wie ist es denn mit den verauslagten Gerichtskosten für MB und VB , was unser Mandant nach dem Widersprch zahlen musste. wann kann ich die geltend machen, in der Klage haben wir nämlich nur die Forderung geltend gemacht...
danke im Voraus
StineP

#2

15.10.2007, 11:34

Wie bitte? Irgendwie verstehe ich nicht richtig.

Die Gerichtskosten bekommst du höchstens erstattet, wenn Ihr obsiegt und der Gegner zur Zahlung der Kosten verurteilt wird. Dann werden die GK mit in den KFB aufgenommen.
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Ciara
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#3

15.10.2007, 11:35

Genau, die werden doch erst in den KFB mitgenommen.

Hab das bei uns noch nie anders gesehen.
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Sevi83
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#4

15.10.2007, 11:36

ja das mit KFB wusste ich auch war mir aber unsicher....dankeee :)
Janin

#5

15.10.2007, 11:49

genau, verauslagte gerichtskosten werden im kfa-antrag geltend gemacht.
StineP

#6

15.10.2007, 12:36

Sie hatte doch schon danke gesagt!?
Janin

#7

15.10.2007, 12:37

hatte ich zu spät gesehen, sorry
Janin

#8

15.10.2007, 12:41

will ja jetzt nicht frech sein, aber habe gerade auch beiträge gelesen, wo nach dem wort "danke" noch kommentare geschrieben wurden. werde aber in zukunft besser drauf achten!
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