original Titel Ade

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Ally
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#1

14.11.2013, 01:21

Hallöchen,

ich habe nen ziemlich großes Problem und kann das sonst nirgends posten, da ich eher ein stiller Mitleser bin und mir so hier und da gute Tipps holen kann. (Wenn es wo anders besser aufgehoben ist, bitte ich vielmals um Entschuldigung)

Ich befinde mich im 3. Lehrjahr. Die Kanzlei ist mit 3 Anwälten und einer Sekretariats Angestellten (ohne Re – Ausbildung, d. h. das was ich wirklich lerne über Fristen, ZV, Klageverfahren etc. pp. lerne ich in der Schule, nicht in der Praxis) eher klein und ich habe so in allen Bereichen Einblick und werde auch voll mit einbezogen. Wenn meine Kollegin Urlaub hat oder krank ist, vertrete ich sie vollwertig.

Aktuell ist meine „Vorgesetzte“ nun die dritte Woche in Folge krankgeschrieben. Wir haben eine ziemlich fette ZV-Angelegenheit laufen. Die Forderung beläuft sich auf insgesamt über ca. 30 000 €, wovon bisher nur die Anwaltskosten gedeckt wurden und der Mandant fast nichts gesehen hat. Mein Chef schwört auf das vorläufige Zahlungsverbot, da er meint den Schuldner so unter Druck setzen zu können. Nach einigem hin und her wurde ein Vergleich zwischen dem Schuldner und zwei Drittschuldnern geschlossen, in dem der Schuldner sich eben verpflichtet hat eine Summe X im Monat ab zu stottern. Das hat so lange funktioniert, wie die Drittschuldner die Kohle gem. Vergleich gezahlt haben. Die Anwaltskosten sind nun beglichen, der Mandant schaut in die Röhre.

Da der Schuldner diesem o. g. Vergleich nach vollständiger Zahlung der Drittschuldner nicht nachgekommen ist, wurde die Einstellung des vorläufigen Zahlungsverbots an einen der Drittschuldner an einem Freitag aufgehoben (Bis zum Vergleich war es ca. 5 Tage alt). Ich sollte noch persönlich beim Drittschuldner vorbei, um diesen Brief zu überbringen. Es war schon 18:30 Uhr (ich arbeite laut Vertrag bis 18 Uhr). Für den Montag war meine Anweisung den PfüB zu beantragen und dem Mandanten eine Abschrift des Schreibens vom Freitag zukommen zu lassen. Da es nun eh nicht mehr drauf ankam, hab ich mich nach Überbringung dran gesetzt und die entsprechenden Unterlagen zum Unterschreiben für den Montag vorbereitet und meinem Chef auf den Platz gelegt, in dem Glauben, er schaut das frühestens am Montag durch.

Am Montag habe ich meinen Dienst statt um 09:00 Uhr um 7:30 Uhr begonnen und hatte die entsprechende Akte auf meinem Platz liegen mit der boshaften Zettel-Mitteilung, dass wir keine 3 Tage später eine Abschrift an den Mandanten versenden und der PfüB jetzt nicht mehr raus soll. Sämtliche Unterlagen, die zum Unterschreiben beigelegen haben waren verschwunden. (Und der Brief vom Freitag an den Drittschuldner war somit auch vollkommen wertlos.)

Heute Morgen hatte der Mandant einen weiteren Drittschuldner mitgeteilt. Mein Chef meinte dann eben ich solle ein vorläufiges Zahlungsverbot raus jagen. Aus der Schule und dem mitlesen hier war mir eben bekannt, dass das vorläufige Zahlungsverbot nur eine Wirkung von 2 Wochen hat und nur Sinn macht, wenn man den PfüB direkt mit auf den Weg gibt. Dabei ist mir dann aufgefallen, dass die originalen vollstreckbare Titel nicht mehr in der der Akte waren (Beschluss + KFB). Dann fiel es mir wie Schuppen von den Augen, dass diese Original Titel bei den Unterlagen dabei waren, die mein Chef unterschreiben sollte, aber nicht mehr wieder zurückkamen. Als ich ihn darauf ansprach hatte er die Akte mindestens 30 Minuten durchforstet und kam mit „Die original Titel muss der GV bereits haben, mir reicht das vorläufige Zahlungsverbot, damit der Schuldner anruft und sagt: gebe die Baustelle wieder frei“ …. Er hat auch überhaupt nicht eingesehen, dass das vorläufige Zahlungsverbot ohne PfüB rein gar nichts bringt.

Ich hab das so hingenommen und die Vorpfändung raus gejagt. Es lässt mir nun aber keine Ruhe, dass die originalen Titel weg sind. Ich bin mir hundert prozentig sicher, dass die originalen Titel bei den Unterlagen dabei waren und mein Chef diese in seinem Wahn in den Schredder gejagt hat.

Ich hab das Gefühl, wenn das so weiter geht, dann brauche ich selbst bald einen Anwalt. Was mache ich denn jetzt? Ich weiß, die Titel sind weg. Mein Chef kann sich das so schön reden wie er will, am Ende bin ich die Blöde... Kann man einen original Titel nachfordern? Und wie verhalte ich mich jetzt selber am besten ohne mir selber die Schlinge um den Hals zu zuschnüren?

Vielen Dank,

Ally
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jojo
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#2

14.11.2013, 08:15

Klar kannste den Titel nachfordern: Antrag nach § 733 ZPO, anwaltliche Versicherung dazu, dat der Tittel versehentlich zerschreddert wurde, 15,00 zahlen und gut ist.
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#3

14.11.2013, 08:26

dass das vorläufige Zahlungsverbot nur eine Wirkung von 2 Wochen hat
Das ist nicht richtig. Schau Dir hierzu mal § 845 ZPO an.
Ally
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#4

14.11.2013, 11:31

Ach natürlichrlich nen monat, sorry war schon etwas spät gestern und danke an euch
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#5

19.11.2013, 16:11

Ich hätte im Papierkorb nachgeguckt...........eiskalt!

Und vorallem - frag deine Kolleginnen, ob sie vllt. irgendwo was rausgenommen haben!

Postmappe?!


jojo hat recht.....ist halt nur doof, weil der Gegner da rumeiern kann und so
dann auch alles herauszögert.......
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