Hallo,
heute wurde uns ein Vollstreckungsbescheid zugestellt. Der Bescheid wurde dem Antragsgegner am 25.10.2013 zugestellt. Meine Frage: Muss ich hier jetzt noch eine Frist (2 Wochen) warten, bis ich aus dem Vollstreckungsbescheid vollstrecken muss? Oder kann ich aus diesem sofort vollstrecken und muss keine Frist mehr beachten.
Also nochmal zum Verständnis es geht nicht um einen Antrag auf Vollstreckungsbescheid, sondern um den Vollstreckungsbescheid.
Vielen Dank im Voraus
Vollstreckungsbescheid
- Katinka3107
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Hallo,
du kannst meines Erachtens sogleich vollstrecken. § 700 Abs. 1 ZPO.
LG
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Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist
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Ja genau.
§ 700 (1) ZPO: VB steht VU gleich.
und § 708 Nr. 2 ZPO: VU ist vorläufig ohne SL vollstreckbar.
§ 700 (1) ZPO: VB steht VU gleich.
und § 708 Nr. 2 ZPO: VU ist vorläufig ohne SL vollstreckbar.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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Du kannst sofort vollstrecken. VB steht einem vorläufig vollstr. Urteil gleich
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Du kannst sofort vollstrecken. VB steht einem vorläufig vollstr. Urteil gleich