Ha Ha Adora Belle ums Jammern gehts hier ja nicht
Ich glaube wir Azubis wissen alle worauf wir uns eingelassen haben .
Aktenzeichen lernen ??
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also ich habe in 2 wochen zwischenprüfung (in s-h) und meine lehrer betonen des öfteren, dass wir die AZ des gerichts auf gar keinen fall auswendig lernen sollen, das wäre reine zeitverschwendung, da sie ja alle im schönfelder stehen würden und wir diesen ja benutzen dürfen
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Wenn du wüsstest.. muahahahaRapunzilla hat geschrieben:Ich glaube wir Azubis wissen alle worauf wir uns eingelassen haben .
Ne, im Ernst. Sicherlich mussten wir auch AZ lernen, die ganze Palette aber sicher nicht. Und meiner Erinnerung nach kamen die auch nicht in der Prüfung dran. Selbst wenn, darf man sich ja eh den Schönfelder mitnehmen (so wars jedenfalls bei mir) und da stehts wie schon gesagt wurde drin.
Ich bin eh kein Freund vom sturen Auswendiglernen. Hab ich nie und werd ich hoffentlich nie wieder müssen. Für Gedichtsvorträge hat das morgendliche Pauken meist knapp über die Stunde gereicht...
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Auch ich musste damals ein paar der wichtigsten Aktenzeichen lernen, was aber doch machbar sein sollte - auch heute noch. In der mündlichen Prüfung erstmal suchend im Schönfelder rumzublättern, halte ich dagegen für keine gute Idee.
Jedenfalls in der RAFA-Ausbildung gehts ja nicht um sooo viele Aktenzeichen, die man kennen/lernen muss: Zumindest alle einstelligen, insbesondere die Az. für die drei Zivilinstanzen und Beschwerden, dann vielleicht wofür das kleine "s" steht oder das kleine "a", außerdem wird "AR" zur allgemeinen Verwirrung sicher gerne mal abgefragt.
Jedenfalls in der RAFA-Ausbildung gehts ja nicht um sooo viele Aktenzeichen, die man kennen/lernen muss: Zumindest alle einstelligen, insbesondere die Az. für die drei Zivilinstanzen und Beschwerden, dann vielleicht wofür das kleine "s" steht oder das kleine "a", außerdem wird "AR" zur allgemeinen Verwirrung sicher gerne mal abgefragt.
Ich kann mich dran erinnern, dass uns in der mündlichen Prüfung ein willkürliches Aktenzeichen gesagt wurde und wir erklären sollten, was das für das Rechtsmittel bedeutet, also welches Rechtsmittel zu welchem Gericht. Ausgangspunkt war 2. Instanz LG
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Die gängigsten Aktenzeichen sollte man schon können, das ist im ersten Lehrjahr eine schöne Sache, die Post kann man sich dann nämlich mal genauer ansehen, speziell die Gerichtseingänge. Es ist schon hilfreich zu wissen, welche "Baustelle" das gerade ist. Und mit der Zeit merkt man die sich nach und nach. Zur Prüfung wurde das zwar nicht abgefragt, aber die Gehirnzellen hat es fit gehalten.
Also: ran an den Speck!!!!
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