ZV in Bürgschaft

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MaReno
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#1

22.06.2009, 16:47

[b]

Ich habe ein Problem. Wir wollen in eine Bürgschaft vollstrecken. Bürge ist ein Kreditinstitut. Könnt ihr mir weiterhelfen? Welche Textbausteine gibt es und was muss an Unterlagen/Titeln beifügt werden?

Danke
Mops
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#2

24.06.2009, 13:54

M.E. kann man gar nicht in eine Bürgschaft vollstrecken. Wie auch? Die Bank bürgt dorch für den Schuldner nur für den Fall, dass dieser nicht an einen Dritten zahlt. Und dann hat die Bank nicht an den Schuldner sondern den Dritten zu zahlen.

Was willst Du denn da pfänden?
buschi
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#3

16.10.2013, 14:00

Habe eben auch grad ein Problem mit der Pfändung einer Bürgschaft. Also ich hab ein Zahlungsverbot an einen vermeintlichen Auftraggeber unseres Schuldners gemacht. Dieser teilt mir aufgrund des VZV mit, dass der Schuldner keine Ansprüche ihm gegenüber hat, sondern dass er lediglich im Besitz einer Gewährleistungsbürgschaft ist, die aber noch nicht zur Rückgabe fällig ist. Falls die Bürgschaft zur Rückgabe fällig würde, könnte sie doch gepfändet werden bzw. könnte bereits jetzt ein Pfüb gemacht werden, mit dem die Bürgschaft gepfändet wird oder versteh ich da was ganz falsch? Wenn der Auftraggeber, der in unserem Fall der DS ist, die Bürgschaft natürlich selbst in Anspruch nimmt, geht der Pfüb zwar ins Leere aber prinzipiell müsste es doch möglich sein eine Bürgschaft zu pfänden. Allerdings hatte ich so einen Fall auch noch nicht. Kann mir da jemand mal auf die Sprünge helfen? :oops:
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